Im Februar 2006 ging die offen gestaltete Ausschreibung der WiMAX-Frequenzen zu Ende. Dabei wurden weit mehr Anfragen generiert als Frequenzen verfügbar sind: Über 100 Interessierte brachten mehr als 1.200 Lizenzanträge auf den Plan. Jetzt wurden die Eckpunkte für das weitere Vorgehen bekannt gegeben
WiMAX ist ein funkgestütztes Breitbandnetz, das den Zugang zum Internet mit bis zu 4 MBit/s. ermöglicht. Damit kann WiMAX ein bestehendes leitungsgestütztes Breitband-Zugangsnetz sowohl ergänzen als auch ersetzen. Mit einem WiMAX-Anschluss sind neben einem DSL-Anschluss auch andere Anwendungen realisierbar, die eine breitbandige Datenübertragung benötigen. Dabei schafft die Portabilität des Anschlusses die Voraussetzung für neue Anwendungen, z.B. im Bereich der Sicherheitstechnik und der Telematik. In der späteren mobilen Version ist mit WiMAX eine attraktive Alternative zu UMTS-Datenübertragung möglich.
Bei der Vielzahl der im Rahmen der Ausschreibung eingegangenen Anträge kann mit dem damaligen Verfahren keine Zuteilung erfolgen. Jetzt ist hierfür ein Auktionsverfahren angekündigt worden. Während in der ersten Ausschreibung jeder Anbieter seine geplante Versorgungsregion frei definieren konnte, werden jetzt 16 fest vorgegebene Regionen vorgegeben, in denen jeweils zwei Frequenzbänder mit je 21 MHz und ein Band mit 28 MHz vergeben werden können. Das Mindestgebot je nach Größe der Region und Frequenzband liegt zwischen € 0,9 Mio. und über € 2,0 Mio. Ein ähnlicher Betrag ist bereits im Vorfeld als Kaution zu hinterlegen, um sicher zu stellen, dass nur ernsthafte Gebote abgegeben werden.
Wie bei anderen Ausschreibungen auch sind Eignung und Fachkunde von den Bewerbern nachzuweisen. Die Beteiligungsverhältnisse der teilnehmenden Unternehmen sind offen zu legen, da ein Unternehmen nur einmal in einer Region als Bieter auftreten darf. Weitere Informationen zu der im nächsten Schritt anstehenden Anhörung finden sich in den offiziellen Dokumenten der Bundesnetzagentur. Die Randbedingungen für die geplante Versteigerung finden sich in den ausführlichen Ausschreibungsbedingungen (http://www.bundesnetzagentur.de/media/archive/6704.pdf). Hier werden auch die Regionen, für die die Frequenzen vergeben werden sollen, im Detail ausgewiesen.
Die neuen Anforderungen erschweren Citycarriern und anderen Unternehmen den Einsatz von WiMAX als Instrument zur lokalen oder begrenzten regionalen Ergänzung des DSL-Ausbaus, z.B. in solchen Regionen, in denen ein leitungsgebundener Ausbau teuer und unwirtschaftlich wird. An der Ausschreibung vom Februar haben sich allein neun an bundesweiten Lizenzen interessierte Antragsteller beteiligt. Es ist also abzusehen, dass sich ein reger Bieterwettbewerb entwickeln wird, der die Gefahr birgt, dass die Gebote für die Lizenzen deutlich in die Höhe gehen.
Um zu entscheiden, ob eine Teilnahme an der Versteigerung sinnvoll ist und wie hoch die maximal sinnvolle Bietsumme sein soll, sind bei den potenziellen Bietern gründliche Vorab-Überlegungen an zu stellen.
• Welches Kundenpotenzial kann mit dem bislang verfolgten Geschäftsmodell erreicht werden?
• Lässt sich die Marktausschöpfung durch Kooperationen mit anderen Unternehmen steigern?
• Eröffnen zusätzliche Anwendungsfelder z.B. mit portablen Lösungen und Mehrwertdiensten weitere Umsatzpotenziale?
• Welche Einsparungen können durch den Ausbau eines WiMAX-Netzes im leitungsgebundenen Bereich erzielt werden?
• Bis zu welcher Gebotshöhe erlaubt der Business Case noch ein Payback in vernünftigen Zeiträumen?
Wenn die neuen Ausschreibungsbedingungen zur Folge haben, dass neue, in größeren Regionen tätige Wettbewerber zur Deutschen Telekom mit ihrem DSL-Angebot entstehen, oder auch neue Anwendungslösungen entwickelt werden, dann kann dies zum Vorteil des deutschen TK-Marktes sein. In Verbindung mit der Wohnungswirtschaft lassen sich mit Hilfe von WiMAX Anwendungen z.B. im Bereich der Gebäudesicherheit sowie zur Betreuung von pflegebedürftigen, kranken und alten Menschen umsetzen. Auch ein verstärkter Infrastrukturwettbewerb mit DSL auf der Basis entbündelter Leistungen ist für den Markt von Vorteil.
Die zu erwartenden Kosten für die Lizenzen setzen eine ausreichende Kapitalkraft der bietenden Unternehmen voraus, da neben den Lizenzgebühren auch der Netz- und Organisationsaufbau finanziert werden müssen. Start-up Unternehmen und nur begrenzt regional tätige Anbieter werden sich hierbei vermutlich schwer tun. Ihnen bleibt der Weg einer Kooperation mit einem der Lizenzgewinner. In einigen Fällen kann es sinnvoll sein, solche Kooperationen bereits vor Beginn der Auktion zu vereinbaren, da so auch für den Bieter eine höhere wirtschaftliche Sicherheit für seine Investition gegeben ist. Es bleibt zu hoffen, dass die Gebote nicht in solche Höhen getrieben werden, dass beim Netzaufbau und in der Vermarktung Engpässe auftreten. Die Erfahrungen mit der UMTS-Versteigerung sollten hierfür noch frisch genug sein!
Dr. rer. nat. Jürgen Kaack
Managing Director
STZ-Consulting Group
“Beratung vom Unternehmer für Unternehmer”
eMail kaack@stz-consulting.de
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