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News | Oktober 2002
Kein Link: egal oder illegal?
Die Nachrichtenagentur Reuters muss mit einer Klage rechnen, weil sie den nicht freigegebenen Geschäftsbericht eines Unternehmens veröffentlichte, der zwar frei zugänglich, jedoch nicht verlinkt war.
Der schwedische Software-Hersteller Intentia, hatte seinen Geschäftsbericht bereits vor der geplanten Veröffentlichung ungeschützt auf dem Server abgelegt. Dieses PDF-Dokument wurde dann von einem Reuters-Journalisten aufgespürt und die Quartalszahlen gelangten früher als geplant an die Öffentlichkeit. Dadurch könnte Intentia nun in Gefahr geraten, Ärger mit der Börsenaufsicht wegen Verletzung der Publizitätspflicht zu bekommen. Das Unternehmen sieht die Reuters-Methode daher als Computer-Kriminalitiät an und hat die Behörden eingeschaltet.
Der Unternehmenschef erklärte inzwischen, dass für den Zugang zum Dokument ein "Code" mit 40 Zeichen notwendig gewesen sei, der nicht auf der Website bekannt gegeben wurde und es auch keinen entsprechenden Link zum Dokument gab. Nach Ansicht der Intentia-Anwälte stellt die Nutzung der Informationen deshalb Diebstahl geistigen Eigentums dar.
Dagegen hält Reuters den Vorwurf für unbegründet, da man schlicht und ergreifend die Informationen zu den Quartalszahlen auf den Seiten von Intentia entdeckt habe und diese sich nicht in einem privaten oder geschützten Bereich gefunden haben. Nun werden die Gerichte den Streit schlichten dürfen.
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