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Kommt die Registrierungspflicht für Dialer?
31.01.2003 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Der neue Gesetzesvorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Registrierungspflicht für Dialer-Software vor, um den Missbrauch der 0190/0900-Mehrwertnummern einzudämmen.

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Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen laut Gesetzentwurf mit einer Abschaltung der 0190/0900-Nummer und mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Der Missbrauch von Dialer-Software ist derzeit weit verbreitet. Über einen besonders spektakulären Fall hatte am vergangenen Mittwoch das Berliner Kammergericht zu entscheiden: Eine Mutter staunte nicht schlecht, als ihr die Telekom-Konkurrentin Berlikomm mehr als 8.000 Euro für 0190-Gebühren berechnete, weil ihr Sohn - angeblich unbemerkt - Dialer-Software heruntergeladen hatte.

Nicht alle Gerichte sind so gnädig wie das Kammergericht, das die Berlikomm-Klage wegen der erstaunlichen Höhe der Gebühren abgewiesen hat. Die Rechtsprechung ist höchst uneinheitlich; verbraucher- und anbieterfreundliche Urteile halten sich etwa die Waage.

Ob die Registrierungspflicht ein wirksames Mittel gegen den Missbrauch von Dialer-Software ist, bleibt abzuwarten. Unseriöse Anbieter, die typischerweise auf Mallorca oder den Bahamas unter einer Postfachadresse ansässig sind, wird man mit Bußgelddrohungen kaum beeindrucken können. Findige Betrüger werden zudem schnell auf die Idee kommen, die 0190/0900-Nummern durch ausländische Nummern zu ersetzen, um sich auf diese Weise der Registrierungspflicht zu entziehen.

Laut Rechtsanwaltskanzlei Härting muss unseriösen Dialer-Anbieter die Möglichkeit genommen werden, sich Gebühren über die Telefonrechnung zu erschleichen. Wenn der Kunde 0190/0900-Gebühren widerspricht, muss es Sache des Dialer-Anbieters sein, seinen Anspruch vor Gericht zu beweisen. Die jetzige Rechtslage, die die Telekom - ungewollt - zu Erfüllungsgehilfen unseriöser Anbieter macht, ist unbefriedigend.

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