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News | Juni 2006
26.06.2006
Online-Shops haben es nicht leicht. Zum einen sind die Gesetze unverständlich. Zum anderen die Gütesiegel-Anbieter kritisch. Eine Bestandsaufnahme der Mängel.
Es sieht nicht gut aus für die deutschen Online-Shops. Kein einziger überprüfter eShop erfüllte auf Anhieb alle notwendigen Kriterien der gesetzlich vorgeschriebenen Verbraucherrechte. Das fand der Gütesiegel-Anbieter Trusted Shops in einer Studie heraus. Und das schlimmste: Die meisten eShop verletzen Rechte aus reiner Unwissenheit. Dies liege aber in den wenigsten Fällen an einem bewusst fahrlässigen Umgang mit dem Verbraucherschutz, vielmehr seien zahlreiche Vorschriften für juristische Laien völlig unverständlich formuliert. So werde beispielsweise die gesetzlich vorgeschriebene Information über die Speicherung des Vertragstextes seit ihrer Einführung im Jahr 2001 konstant zu 85 Prozent nicht oder falsch umgesetzt.
Häufigster Fehler war die unzureichenden Hinweise zu Lieferzeiten, denn 92 Prozent der Shops verstießen gegen diese Auflage. 91 Prozent hatten unvollständige oder mangelhafte Informationen nach Vertragsabschluss. Beim Widerrufsrecht versuchen 74 Prozent dieses Recht unzulässig einzuschränken oder informieren nur unvollständig. Mehr als drei Viertel der überprüften Online-Shops machen Fehler beim Datenschutz. Ebenfalls auf der Mängelliste stehen mit 79 Prozent ungenügende Informationen zu Versandkosten oder Zöllen beim Auslandsversand und mit 80 Prozent widersprüchliche Angaben zum Vertragsabschluss. In der Nachbereitung scheitern trotz umfangreicher Hilfestellungen immer noch 17 Prozent der Online-Händler an den strengen Auflagen.
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