ECIN Home | Aktuell |
News | August 2006
09.08.2006
Wer bei der Werbung mit AdWords nicht aufpasst, kann rechtliche Probleme bekommen. Vom System ergänzte Keywords können zu Markenrechtsverletzungen führen.
Für die meisten eShop-Betreiber ist die Werbung via Google AdWords-Anzeigen keine Besonderheit mehr. Was viele jedoch nicht wissen, ist, dass die Rechtslage was die Nutzung bestimmter Begriffe als Keywords angeht noch relativ ungeklärt ist. Deshalb birgt die Funktion Weitgehend passende Keywords bei der Schaltung von Google AdWords-Anzeigen ungeahnte Risiken. Diese Standardoption der AdWords ergänzt die Keywords des Werbers um verwandte Begriffe, zu denen durchaus auch im In- oder Ausland geschützte Marken gehören können. Hier läuft der Werbende Gefahr, Markenrechtsverletzungen zu begehen, ohne dies zu beabsichtigen, was Abmahnungen in beträchtlicher Höhe nach sich ziehen kann.
Die Gerichte seien uneins, ob die Nutzung fremder Marken als Metatags oder Keywords eine Rechtsverletzung darstelle, meint die Rechtsanwältin Sabine Heukrodt-Bauer von legalershop.de. Solange hier kein Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofes vorliege, sei Vorsicht geboten. Um ungewollte Abmahnungen zu verhindern, sollten Werbende ausschließlich die Option Genau passende Keywords verwenden. Zwar biete Google die Möglichkeit, mit der Funktion Ausschließende Keywords ungewollte Begriffe zu verhindern. Ein umfassender Schutz sei hier jedoch prinzipiell erst dann gewährleist, wenn sämtliche markenrechtlich geschützten Keywords einzeln vom User ausgeschlossen werden. Dies sei praktisch undurchführbar.
Zum gleichen Thema:
30.06.2006 - Google bittet zur Kasse
26.06.2006 - Google mit neuem AdWords-Modell?
23.02.2006 - Entwicklung der Suchmaschinenpreise 2005
31.01.2006 - Lohnt sich Konvergenz für den eCommerce?
19.01.2006 - Klickbetrug - Ein unterschätztes Risiko
Mehr Infos zum Thema 'Google AdWords'