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27.11.2006 - Immer wieder sind vor allem kleinere und mittlere eShops Adressaten von Abmahnungen für verschiedene, teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten. Ein Praxisleitfaden soll Hilfe bieten.

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Aufklärung statt Abmahnung

27.11.2006

Immer wieder sind vor allem kleinere und mittlere eShops Adressaten von Abmahnungen für verschiedene, teils kaum wahrnehmbare Verfehlungen auf ihren Webseiten. Ein Praxisleitfaden soll Hilfe bieten.

Massenhaften Abmahnungen gegen kleinere eShops will die „Fachgruppe eCommerce“ vom Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) durch Aufklärung verhindern. Die Experten der Fachgruppe bieten mit entsprechenden Maßnahmenkatalogen und Rechtsinformationen Schutz vor Abmahnungen. Im konkreten Fall weist der BVDW zwar darauf hin, dass eine Professionalisierung bei Online-Shops im rechtlichen Bereich grundsätzlich befürwortet wird, jedoch die Verhältnismäßigkeit in einzelnen Abmahnfällen angezweifelt werden darf.

Im Zeitalter von Web 2.0 würden jedoch Abmahnkampagnen wie die einer deutschen Elektromarkt-Kette von Multiplikatoren in sozialen Netzwerken aufgegriffen und entsprechend kommentiert. Inzwischen sei hier schon zu beobachten, dass nicht nur die Vielzahl der kleineren und mittleren Online-Händler negativ auf den Vorfall reagiere, auch potentielle Kunden würden solche Praktiken in Frage stellen. Die Abmahnungen seien allerdings ein Beweis für die Angreifbarkeit insbesondere der kleineren Shops.

Eine der zentralen Aufgaben der „Fachgruppe eCommerce“ sei es, die Professionalisierung des Online-Handels in Deutschland voran zu treiben. Der Praxisleitfaden sei also entwickelt worden, um in konkreten Fällen Hilfe anzubieten und für Online-Händler die grundlegende Rechtskonformität ihrer Shops überprüfbar zu machen, weist Roland Fesenmayr vom BVDW auf die Hilfestellung durch die Fachgruppe hin. So beinhalte der Leitfaden Hinweise und Grundsatzurteile und solle so den eShop-Betreibern helfen, wesentliche Klippen des eShop-Rechts zu umschiffen.

Der Leitfaden steht auf der Website des BVDW als PDF zur Verfügung.

 


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