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News | März 2007
16.03.2007
Die von Viacom angestrengte Milliardenklage gegen YouTube ruft deutsche Urheberrechtsexperten auf den Plan: Auch hier zu Lande drohen ähnliche Präzedenzfälle.
Wie ECIN am Mittwoch berichtete, verklagt der ViacomKonzern das zu Google gehörende Videoportal YouTube wegen der Verwendung lizenzrechtlich geschützter Ausschnitte auf eine Milliarde US-Dollar. Die Milliardenklage beruht auf einer fiktiven Errechnung der Lizenzgebühren für 165.000 Videos mit Inhalten von Viacom Produkten. Nun meldet sich eine Kölner auf Kunst- und Urheberrecht spezialisierte Anwaltskanzlei zu Wort: Dieser Rechtsstreit werde über den konkreten Fall hinaus Auswirkungen auf die Verfolgung von Urheberrechtsverstößen im Web 2.0 haben.
Die Klage könnte auch Auswirkungen auf Deutschland haben, so Yasmin Mahmoudi von der Kanzlei Mahmoudi Rechtsanwälte: Denn mit Clipfish und MyVideo gäbe es vergleichbare nationale Anbieter im Web 2.0, die Usern eine Plattform für die öffentliche Präsentation ihrer Videos bieten. Da die User die Beiträge unmittelbar selbst in das Netz einstellen, fehle es an einer Kontrollinstanz, die urheberrechtlich geschütztes Material herausfiltern könne.
Genau das war auch Viacoms Vorwurf an YouTube gewesen. Mahmoudi erklärt, dass nach deutschem Recht kein Copyright Vermerk erforderlich sei, um das Urheberrecht zu begründen - und weist darauf hin, dass Urheberrechtsklagen auch kleineren Anbietern drohen können. Es müssten keine großen Videoportale wie YouTube sein, die den Groll der Lizenzinhaber auf sich ziehen. Auch eine private Atmosphäre und eine beiläufige Einbindung von Videos rechtfertige keinen Eingriff in fremde Urheberrechte. Der Umstand, dass manche Websites eine Mitgliedschaft und ein vorheriges Einloggen erfordern, bevor die Inhalte sichtbar werden, sei nicht geeignet, Klagen wegen urheberrechtsverletzender Inhalte auf diesen Seiten abzuwehren.
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