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28.03.2007 - Forum-Betreiber sind verantwortlich für die Beiträge Dritter, wenn darin die Ehre anderer Personen verletzt wird. Die Haftung beginnt ab Kenntniserlangung.ECIN Home | Aktuell |
News | März 2007
Neue Rechtssituation für Betreiber von Internetforen
28.03.2007
Forum-Betreiber sind verantwortlich für die Beiträge Dritter, wenn darin die Ehre anderer Personen verletzt wird. Die Haftung beginnt ab Kenntniserlangung.
Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes könnte für Forum-Betreiber wichtige Konsequenzen haben. Denn im Revisionsverfahren VI ZR 101/06 stellten sich die Richter die Frage, ob der Betreiber eines Forums dafür verantwortlich ist, eine ehrverletzende Äußerung nicht gelöscht zu haben, die ein Dritter in dessen Forum gestellt hatte. Demnach ist der Betreiber auch dann verantwortlich, wenn der Verletzte die Identität desjenigen kennt, der den Beitrag geschrieben hat. So entschied das Gericht, dass der Verletzte einen Anspruch auf Unterlassung gegenüber dem Betreiber hat, und das ab Kenntniserlangung. Es sei zudem auch unerheblich, ob der Beitrag in einem Meinungsforum auftaucht.
Hintergrund ist die Klage des Vorstandsvorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornographie im Internet. Die Beklagte ist Betreiberin eines Internetforums, das sich mit selbigem Thema beschäftigt. Der Kläger hatte die Beklagte auf Unterlassung der Verbreitung von zwei Beiträgen in Anspruch genommen, durch die sich der Kläger in seiner Ehre verletzt sah und die von Dritten jeweils unter einem Pseudonym in das Forum eingestellt worden waren. Der Autor eines der Beiträge sei beiden Parteien bekannt gewesen.
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