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News | April 2007
23.04.2007
In den überwiegenden Fällen einer Abmahnung zahlt sich Widerstand aus. Trotzdem herrscht Unsicherheit und selbst staatliche Mustervorlagen werden angegriffen.
Auch wenn die Abmahnung zum Alltag des Online-Handels gehört, berechtigt sind sie deshalb noch lange nicht. Einer Studie der Firma Trusted Shops zufolge, haben Shop-Betreiber in drei Viertel aller Fälle Erfolg bei der Abwendung der Abmahnung. Häufigster Abmahngrund waren mögliche Verstöße gegen das Widerrufs- sowie das Markenrecht. Dazu sagen 49 Prozent der Shop-Betreiber, dass sie zu unrecht abgemahnt werden nur zwölf Prozent fanden Abmahnungen in vollem Umfang berechtigt. Widerstand kannte in der Regel drei Alternativen: Entweder haben die Händler die Abmahnungen vollständig zurück gewiesen, oder sie änderten die Unterlassungserklärung zu ihren Gunsten oder bezahlten nur einen Teil der geforderten Summe. Es wurden aber auch Kompromisse ausgehandelt, die eine Mischlösung aus den letzten beiden Möglichkeiten vorsahen.
Trusted Shop kam zudem zu der Erkenntnis, dass eShops auch abgemahnt werden, wenn sie die offiziellen Muster des Bundesjustizministeriums nutzen, die ihnen eigentlich Rechtssicherheit garantieren sollten. Trotzdem haben verschiedene Gerichte entschieden, dass diese Vorlagen rechtswidrig seien. Die meisten Abmahnungen gehen auf wenige Händler und Vereine zurück. Größter Abmahner ist, laut Umfrage, die Elektronikkette Media Markt, auf deren Konto 18 Prozent der Abmahnungen gehen sollen. Existenznot durch diese Praxis spüren 40 Prozent der Online-Händler.
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