ECIN Home | Aktuell |
News | März 2008
07.03.2008
Ein Gericht hat entschieden: Bei AdWords können sich Marken grundsätzlich mit der Markenbezeichnung des Wettbewerbers einkaufen - wenn sie ausreichend als bezahlte Treffer gekennzeichnet sind.
Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main entschied nun rechtskräftig über diese strittige Situation in der Suchmaschinenwerbung. Im offiziellen Gerichtsdeutsch heißt es, dass "die Verwendung einer fremden Marke als Keyword in einer Internet-Suchmaschine keine kennzeichenrechtliche relevante Benutzerhandlung" darstelle. Doch die Entscheidung soll kein Freibrief für Markenschwindel sein. Voraussetzung ist, dass bei Eingabe der Marke in die Suchmaschine die durch das Keyword angesteuerte Werbeanzeige als solche klar und eindeutig erkennbar und von der Trefferliste getrennt dargestellt wird. Die Marke habe bei der Benutzung nur eine Lotsenfunktion und störe nicht die Funktion, die beworbene Ware dem Markeninhaber zuzuordnen, heißt es in der Begründung.
Im Umkehrschluss definiert das OLG Frankfurt auch diejenige Situationen, die kennzeichenrechtlich relevant ist, also wenn die Marke nicht ohne weiteres genutzt werden darf. Demnach dürfen Website-Besitzer keine Markennamen in ihre Meta-Tags im Quelltext schreiben, um besser in den Suchmaschinen gerankt zu werden. Die Nutzung einer Marke als AdWord sei dagegen anders zu bewerten. Denn sie beeinflusst nicht das Suchergebnis an sich und damit die Trefferliste des Google-Rankings, sondern lediglich die Platzierung der Werbeanzeige. Die in der Rechtsprechung teilweise vertretene Gleichbehandlung von Metatag und AdWord werde nach Auffassung des 6. Zivilsenats der unterschiedlichen Funktion beider Instrumente nicht gerecht.
Zum gleichen Thema:
28.02.2008 - SEM/SEO-Magazin mit kleinen Veränderungen
13.02.2008 - SEM mit akademischen Weihen
01.02.2008 - SEM in Deutschland
27.09.2007 - Die Zukunft des deutschen Online-Marketings
21.09.2007 - Sieben Schritte zum effizienten Suchmaschinenmarketing
Mehr Infos zum Thema 'Suchmaschinen-Marketing'