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News | April 2008
07.04.2008
Microsoft gewinnt Rechtsstreit gegen einen Spam-Versender wegen Markenrechts- und Urheberrechtsverletzung. Ob das etwas am Spam-Aufkommen ändert, ist fraglich.
Zum ersten Mal wurde in Deutschland ein Spam-Versender wegen Markenverletzung durch Verwendung gefälschter Absenderadressen rechtskräftig gerichtlich belangt. Dabei konnte der Versender nicht aufgrund des Spam-Versands zur Rechenschaft gezogen werden, da das nach deutschem Recht kein eigener Strafbestand ist. Der Kläger Microsoft siegte vielmehr durch Bezug auf das Markengesetz und das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Hintergrund des Rechtsstreits ist eine einstweilige Verfügung, die Microsoft als Betreiber der eMail-Plattform Hotmail bereits im Dezember 2003 gegen den Spam-Versender aus Schleswig-Holstein erwirkt hatte. Das Landgericht Freiburg verurteilte im Januar 2006 den Spammer zu einer Ordnungsgeldstrafe in Höhe von 10.000 Euro, weil dieser seine Aktivitäten fortsetzte.
Parallel dazu hatte Microsoft den Spammer wegen Markenverletzung und der illegalen Verwendung gefälschter Hotmail-Absenderadressen verklagt. Nachdem Microsoft bereits vor dem Landgericht Mannheim und Oberlandesgericht Karlsruhe siegte, legte der Spammer Beschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Diese Beschwerde wurde im März 2008 zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig. Sollte der Versender das illegale Versenden von Spam-eMails weiterhin fortsetzen, drohe ihm eine Geldstrafe von bis zu 250.000 Euro oder Ordnungshaft. Zwar freut sich Microsoft über diesen kleinen Sieg. Von diesem Urteil sind Spam-Versender, die aus dem Ausland über Tarnfirmen Mails verschicken, allerdings überhaupt nicht betroffen.
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