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News | Mai 2008
27.05.2008
Welche Grenze nach Paragraf 202c StGB bei Sicherheitstests nicht überschritten werden sollten, klärt ein kostenloser Leitfaden auf. Der soll Entwicklern und Beratern helfen.
IT-Sicherheit in Unternehmen wird oft mit den Mitteln getestet, die reale Angreifer auch verwenden. Doch wie weit dürfen Tester und Berater in dieser Hinsicht gehen? Wann genau machen sich Nutzer strafbar, die Hacker-Tools zum Aufspüren von Sicherheitslücken verwenden? Diese Fragen, sorgen, nach Meinung des Bundesverbandes Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM), für Unsicherheit bei den betroffenen Dienstleistern. Gerade auch seit der Einführung IT-spezifischer Regelungen in das Strafgesetzbuch (StGB) im vergangenem Jahr. Besonders für kleinere IT-Sicherheitsberater könne eine Strafanzeige aufgrund des § 202c StGB und ein nachfolgender, langer Rechtsstreit Existenz bedrohend sein, erklärt Lutz Neugebauer, Bereichsleiter Sicherheit beim BITKOM.
Um Klarheit in diese Fragen zu bringen, hat der BITKOM nun einen kostenlosen Leitfaden zur Sicherheit veröffentlicht. IT-Sicherheitsexperten gibt er Hinweise für den Umgang mit den entsprechenden Programmen. Personen, die eine eventuelle Strafbarkeit bewerten, erhalten zudem einen detaillierten Überblick über die Funktionen und Einsatzgebiete von Software, die im Rahmen der IT-Sicherheit eingesetzt wird. Software-Entwickler sollen mit dem Dokument die rechtliche Gratwanderung zwischen Straftat und berechtigter Handlung bewältigen können.
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