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News | Oktober 2008
06.10.2008
Das Tool Google Analytics ist in der Kritik. Mit der Frage, ob der Einsatz auch rechtliche Konsequenzen hat, beschäftigen sich jetzt Experten.
Die Kritik an Google Analytics reißt nicht ab. Grund ist die Befürchtung, dass IP Adressen der Webseiten-Besucher gehortet und zur statistischen Auswertung an Google gesendet werden und persönliche Daten nicht mehr geschützt genug sind. Einige Fachleute weisen mit Berufung auf das Telemediengesetz, darauf hin, dass der Einsatz von Google Analytics in Deutschland rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnte.
Der Arbeitskreis (AK) Erfolgskontrolle im Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) empfiehlt Webmastern, sich genau mit den Datenschutzbestimmungen und Nutzungsbedingungen vertraut zu machen und die entsprechenden Hinweis genau zu befolgen sobald sie ein geeignetes Webanalyse-System nutzen wollen. Die Nutzung von Google Analytics sei in Deutschland nicht gesetzwidrig, sagt Christian Vollmert, Arbeitskreisleiter Erfolgskontrolle. Beim Einsatz von Google Analytics oder ähnlichen Webanalyse Systemen, die IP-Adressen speichern, ist der Website-Betreiber aber verpflichtet, einen entsprechenden Hinweis bezüglich der Erfassung und Nutzung der Daten auf der Webseite zu platzieren.
In seinen Nutzungsbedingungen macht Google auch darauf aufmerksam. Den Hinweistext können Webmaster für die eigene Homepage den Datenschutzbestimmungen bei Google entnehmen. Google versichert darüber hinaus, dass IP-Adressen nicht mit anderen Google Daten in Verbindung gebracht werden. Mit dem Datenschutzhinweis auf der eigenen Seite ist die Nutzung des Analyse Tools in Deutschland rechtmäßig.
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