ECIN Home | Aktuell |
News | April 2009
20.04.2009
Abmahnungen, Kundenbeschwerden, Zahlungsausfälle: Das Erstellen und Betreiben eines eShops ist nicht immer leicht. Eine Checkliste und ein Mustertext sollen mehr Rechtssicherheit für Verkäufer schaffen.
eCommerce ist oft ein juristisches Minenfeld: So können Abmahnungen, egal ob juristisch berechtigt oder aus dubioser Quelle, insbesondere kleinere Anbieter in Bedrängnis bringen. Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen hat der Hightech-Verband BITKOM daher eine Checkliste für die juristisch korrekte Erstellung von eShops vorgelegt. Auf rund 40 Seiten werden dort im pdf-Format juristische Fallstricke im eCommerce erläutert und konkrete Tipps für die Vermeidung von Abmahnungen gegeben.
Die meisten Unklarheiten und Angriffspunkte bestehen bei der Widerrufsbelehrung. So ist beispielsweise wenig bekannt, dass Anbieter bei Auktionen meist eine Frist von einem Monat statt der sonst üblichen zwei Wochen nennen müssen. Der BITKOM verweist daher auf einen Mustertext des Bundesjustizministeriums. Dieser kann direkt aus dem Bundesgesetzblatt in die Widerrufsbelehrung des eShops eingefügt werden und so Rechtssicherheit schaffen.
Zum gleichen Thema:
15.04.2009 - Online-Werbemarkt mit leichter Abschwächung
30.03.2009 - Nahtlose Einkaufserlebnisse gesucht
18.03.2009 - eCommerce wächst und wächst
17.03.2009 - Markenpiraterie verlagert sich auf eCommerce
10.03.2009 - eCommerce in der EU
Mehr Infos zum Thema 'eCommerce'