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News | August 2009
19.08.2009
Alles was Recht ist: Mit knapp 200 neuen Urteilen und Literaturhinweisen angereichert verdeutlicht das Internetrecht-Kompendium der Uni Münster Nutzern und Unternehmen die Online-Rechtslage.
Immer auf dem neuesten Stand einer sich ständig wandelnden Rechtslage: Das Internetrechts-Kompendium der Uni Münster ist längst zu einer eigenen Instanz in Sachen Online-Recht geworden. Seit über sechs Jahren wird am Institut für Informations-, Telekommunikations- und Medienrecht (ITM) durch Prof. Dr. Thomas Hoeren zweimal jährlich ein Update in pdf-Form veröffentlicht.
Die 564 Seiten starke Publikation möchte durch Suchfunktionen und Querverweise eine Übersicht schaffen, wie sie in gedruckten Ausgaben kaum erreicht werden kann. Neben Musterverträgen enthält das Werk auch aktuelle Gerichtsentscheidungen sowie die zahlreichen Gesetzesvorhaben der laufenden Legislaturperiode, zum Beispiel die Novellierungen zum Bundesdatenschutzgesetz und das Zugangserschwerungsgesetz.
In der aktuellen Ausgabe wurden besonders die Modalitäten bei der Anwendung von Google-Werbung, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit von Outsourcing und Direktmarketing sowie die Haftung von Links in redaktionellen Texten und Foren behandelt. Zudem wurde im letzten Kapitel die neue Muster-Widerrufsbelehrung des Bundesjustizministeriums eingearbeitet.
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