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ECIN Home | Aktuell | News | September 2009

Widerrufsrecht für Online-Käufer

07.09.2009 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Gebührenfreiheit für Online-Shopper: Der Europäische Gerichtshof urteilte am Donnerstag über Wertersatzverpflichtungen bei der Rückgabe von Online-Käufen.

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Wie eine Gemeinschaftsrichtlinie über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz bestimmt, kann ein Verbraucher bei der Rückgabe von im Internet gekauften Artikeln nicht generell zur Zahlung einer Gebühr oder einer Strafzahlung verpflichtet werden - insofern die Rückgabe innerhalb einer Frist von sieben Tagen erfolgt. Einzig die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung der Waren können ihm auferlegt werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg urteilte nun über Wertersatzzahlungen, die mit dieser Richtlinie in Konflikt stehen.

Diese Zahlungen stehen dem Verkäufer nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zu, wenn der Kunde die gelieferte Ware genutzt hat. Laut dem Urteil der EuGH ist die generelle Auferlegung eines Wertersatzes für die Nutzung der gekauften Ware mit der Gemeinschaftsrichtlinie aber unvereinbar. Müsse der Verbraucher einen solche Wertersatz nämlich allein deshalb leiste, weil er die Ware in der kurzen Zeit genutzt hatte, könne er sein Widerrufsrecht nur gegen eine Zahlung ausüben. Somit nähme man dem Kunden die Möglichkeit, die eingeräumte Bedenkzeit ohne Druck zu nutzen und hielte ihn womöglich davon ab, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen.

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