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Mit Vorsicht genießen: Online-Händler oft unseriös

10.09.2009 | Artikel drucken | Artikel empfehlen

Der Boom von digitalen Verkaufsportalen bringt auch Schattenseiten mit sich. Insbesondere die Unterhaltungselektronik birgt schwarze Schafe.

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Diese Erkenntnis steht natürlich in direktem Zusammenhang mit der Tatsache, dass die Unterhaltungselektronik eine der beliebtesten Warengruppen der Europäer ist. Die EU-Kommission stellte in einer Untersuchung fest, dass viele Anbieter im Netz gegen geltende Verbraucherschutzbestimmungen verstoßen. So wurde bei mehr als der Hälfte der untersuchten Internetpräsenzen Unstimmigkeiten im Bezug auf Kundenrechte festgestellt. Allein in Deutschland ergaben sich bei 21 von 29 Online-Shopping-Portalen Verstöße in Sachen Preisangaben, Informationen zu Verbraucherrechten oder Identifikation des Händlers.

Die EU-Verbraucherkommissarin Meglena Kuneva empört sich über die Methoden einiger Anbieter. Der Studie zufolge zögen mehr als die Hälfte der Händler die europäischen Käufer regelrecht über den Tisch, wetterte sie in Richtung Angebotsseite. Die Vielzahl von Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingingen, ließ ebenfalls darauf schließen, dass es verheerende Missstände gebe. Kuvena spricht sich deshalb für eine gesamteuropäische Lösung aus – die EU-Bürger hätten es verdient, dass sich das Bild schnell zum Besseren wende. 55 Prozent der Händler verstoßen gegen Verbraucherschutzrichtlinien, deshalb werden die nächsten Schritte der Durchsetzung bestehenden Rechts gewidmet sein. Die nationalen Behörden werden die entsprechenden Anbieter zur Umgestaltung ihrer Webseiten auffordern und von allen eine Begründung der bisherigen Praktiken verlangen.

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