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News | März 2010
03.03.2010
Zumindest in seiner derzeit praktizierten Form verstößt die umstrittene Datenspeicherung gegen das Grundgesetz. Datenschützer begrüßen das Urteil.
Gestern Morgen haben die Richter in Karlsruhe entschieden, dass die seit dem ersten Januar 2008 betriebene Vorratsdatenspeicherung in ihrer bisherigen Art und Weise nicht weiter geführt werden darf. Zwar widerspreche das eigentliche Konzept nicht geltendem Recht doch die Umsetzung sei durch untransparente Regelungen in Deutschland nicht vom Grundgesetz abgedeckt. Es fehlten, so hieß es in der Urteilsbegründung, normklare Regelungen zu den Fragen der Datensicherheit sowie der Datenverwendung. Durchgesetzt worden war die Vorratsdatenspeicherung aufgrund von EU-Richtlinien von der Großen Koalition, jedoch so die Richter, gehe die deutsche Art der Umsetzung weit über die Vorgaben hinaus.
Betont wurde, dass der Gesetzgeber durchaus eine gültige Regelung finden könne, denn ein direkter Konflikt mit den Vorgaben der EU bestehe nicht. Datenschützer feiern das Urteil aus Karlsruhe als Erfolg. Ein sehr gutes Urteil sei gefällt worden, meinte die Bundesvorsitzende der Grünen und engagierte Datenschützerin Claudia Roth. Es habe sich gelohnt, sich gegen die derzeitige Form der Datenspeicherung zur Wehr zu setzen. Bei den Konservativen dagegen mag nun die Angst umgehen: CDU-Politiker Wolfgang Bosbach hatte vor der Urteilsverkündung immer wieder mit Terrorbekämpfung für die halbjährige Aufbewahrung von Nutzerdaten argumentiert. Terrorhelfer seien hochkommunikativ, man brauche den Datenzugriff zur Vorbeugung. Allzu tief sollten jedoch auch seine Sorgenfalten nicht werden, denn es gilt unter Beobachtern als höchstwahrscheinlich, dass das Gesetz überarbeitet und in entschärfter Form in Kraft treten wird.
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