Gegenüber den internetgestützen Angeboten bieten mPayment-Systeme in puncto Zugriffsbedingungen den großen Vorteil, dass sie sowohl online als auch offline eingesetzt werden. Dennoch sind auch mPayment-Angebote Beschränkungen unterworfen, da sie beim Mobiltelefon ansetzen, welches für höhere Sicherheitsanforderungen ungeeignet ist. Zahlungen werden über Kurznachricht (SMS) oder automatisierte Mobilfunkanrufe authentifiziert. Die Betreiber mobiler Zahlungssysteme gehen dabei derzeit vom Anscheinbeweis des "gewöhnlichen Geschehensablaufes" aus. Danach gilt, dass der Eigentümer des Endgerätes zwangsläufig auch die Bankverfügung initiiert. Juristisch ist dieses Konstrukt umstritten.
Die praktische Umsetzung der komplexen Forderungen wird nachfolgend anhand prominenter Lösungen dargestellt. Diese exemplarische Gegenüberstellung von Credit-, Debit- und chipkartenbasierte Geldbörse mit neuen elektronischen Verfahren weist auf die Marktchancen der innovativen Zahlungssysteme hin.
Kreditkarte im neuen Kleid noch attraktiver
Die global weit verbreitete Kreditkarte hat zwar ihre Ursprünge in der Offline-Welt, gewinnt aber auch bei Macro-Payments im international orientierten Online-Geschäft. Einige Konsumenten schrecken allerdings bei Online-Käufen per Kreditkarte noch zurück. Sie fürchten, dass die für eine Zahlung erforderlichen Kartendaten (Name, Nummer, Gültigkeitsdatum) im anonymen Medium Internet in die falschen Hände geraten könnten. Objektiv erweist sich diese Furcht allerdings als wenig begründet, denn außer bei grober Fahrlässigkeit kann der Kunde fehlerhafte Belastungen zurückfordern. Das Betrugsrisiko lastet somit weniger auf den Karteninhabern als den Händlern und Kreditkartenunternehmen. Darüber hinaus sollten elektronische Zusatzfunktionen, wie Verified by Visa , die Kreditkarte noch sicherer machen und damit insbesondere die Attraktivität bei Macro-Payments weiter fördern.
GeldKarte nicht vorschnell abschreiben
Für Micro-Payments unter EUR 10 bietet die chipkartenbasierte Geldbörse im Online- und Offline-Handel interessantere Gebührenmodelle als die Kreditkarte. Die chipkartenbasierte Geldbörse, die als eigenständiges Produkt aber auch in Einheit mit der Debitkarte erhältlich ist, speichert Werteinheiten kodiert auf ihrem Chip. Da keine weitere Information als der Geldbetrag übermittelt wird, ermöglicht die chipkartenbasierte Geldbörse anonymes Bezahlen.
Die chipkartenbasierte Geldbörse firmiert in Belgien als Proton, in Finnland als Avant, in Dänemark als Danmont, in den Niederlanden unter Chipknip, in Portugal als MEP, in Italien als Minipay, in Luxemburg als Minicash, in Frankreich als Moneo, in Spanien als Monedero 4B und in Deutschland als GeldKarte. In Deutschland kommt die GeldKarte bislang im eBusiness lediglich bei vereinzelten Anwendungen zum Einsatz. Um mit dieser Karte zu bezahlen, benötigt der Anwender ein Kartenlesegerät mit spezieller Software. Der in Relation zum aktuellen Mehrwert einer möglichen Anwendung hohe Preis des Kartenlesers von EUR 60 verhindert bislang die breite Akzeptanz durch private Verbraucher. Entsprechend wurden die in Deutschland ausgegebenen 62 Mio. GeldKarten im Online- und Offline-Handel 2002 lediglich bei knapp 36 Mio. Transaktionen eingesetzt; bei den 21 Mio. Kreditkarten gab es dagegen 377 Mio. Transaktionen. Online-Anbieter begründen mit dieser Asymmetrie ihre Zurückhaltung gegenüber der GeldKarte. Auch ist problematisch, dass trotz des hohen Sicherheitsniveaus derzeit nur sieben Online-Shops die GeldKarte akzeptieren.
Um das Verlustrisiko auf den gespeicherten Betrag der Karte zu begrenzen, sieht die deutsche GeldKarte im Gegensatz zum französischen Moneo keine Auto-Reload-Funktion des Guthabens vor. Das Guthaben kann damit bislang allein an Bankautomaten aufgeladen werden. Künftig jedoch soll eine Ladefunktion via Internet hinzukommen, die die Bequemlichkeit erheblich steigert und gleichzeitig einen hohen Sicherheitsstandard garantiert.
Neben dieser verbesserten Anwenderfreundlichkeit nimmt die Attraktivität der GeldKarte auch als Folge des technischen Fortschritts und neuer Gesetze zu. Mit dem technischen Fortschritt sinken die Preise für die erforderlichen Kartenlesegeräte nachhaltig, was die Nachfrage vorantreibt. Daneben erhält die Verbreitung der GeldKarte über die Verschärfung des Jungendschutzes in Deutschland ab 2007 einen großen Schub. Die neue Regelung verlangt, dass im Online- und Offline-Geschäft nach dem Alter unterschieden wird. Die GeldKarte bietet dann eine elegante Möglichkeit, um sowohl beim Automatenverkauf, als auch im Internet jugendliche Interessenten vom Kauf jugendgefährdender Güter abzuhalten.
Digitale Signatur schafft Rechtssicherheit Das Signaturgesetz in Deutschland ist die Reaktion auf neue Anforderungen des eBusiness und stellt die digitale Unterschrift im Netz der handschriftlichen im traditionellen Geschäftsprozess gleich. Die digitale Signatur wird mittels Chipkarte gespeichert und kann über ein spezielles Kartenlesegerät genutzt werden. Über spezielle Sicherheitsmechanismen ist so die tatsächliche Identität beider Vertragspartner weitgehend garantiert. Das Signaturbündnis aus Banken, Wirtschaft und Verwaltung treibt dieses für das elektronische Geschäft essenzielle Projekt nachhaltig voran.
In Anbetracht der erwähnten technischen und juristischen Aspekte (verbesserte Nutzerfreundlichkeit, Preisverfall der Hardware, Verschärfung des Jugendschutzes, Gesetz zur digitalen Signatur) sollte die GeldKarte insbesondere bei Micro-Payments nach der Flaute in der Anwendung mittelfristig wieder deutlich gewinnen.
Click&buy punktet bei Micro-Payments
Bislang besetzt insbesondere das internetgestützte Firstgate click&buy den Bereich der Kleinstbeträge recht erfolgreich. Firstgate click&buy aggregiert Zahlungen und bucht den Gesamtbetrag vom Konto des Käufers ab. Die Zahlung wird bei Firstgate click&buy durch Eingeben von Benutzername und Passwort angewiesen.
Anonymität ist dadurch gewährleistet, dass weder der Verkäufer über personenbezogene Daten des Käufers noch der Systembetreiber über nähere Information zum eigentlichen Warentausch verfügen.
Teilerfolg für Telefoninkasso
Infin-MicroPayment baut bei seinem Inkasso über Telefonrechnungen auf tarifierte Service-Rufnummern. Bei Anruf erhält der Kunde für die vorgesehene Zahlungstransaktion eine Transaktionsnummer (TAN). Für das Telefoninkasso spricht aus Konsumentensicht, dass keine personenbezogenen Daten im Netz übertragen werden, Anonymität also gewahrt bleibt. Der Verkäufer schätzt am Telefoninkasso insbesondere die Zahlungsgarantie des Systembetreibers. Gegen infin-MicroPayment spricht zum einen, dass mit der kostenpflichtigen Service-Rufnummer (derzeit: 0190, künftig: 0137, bzw. 0900) bei Kleinstbeträgen neben dem eigentlichen Kaufbetrag zusätzlich erhebliche Telefongebühren anfallen. Zum anderen eignet sich das Verfahren nur für Micro-Payments, nicht aber für Macro-Payments, da bei Service-Rufnummern in Deutschland eine gesetzliche Preisobergrenze von EUR 30 gilt. Die Gebührenschranke, die Zusatzkosten und das Einwahlverfahren lassen mittel- bis langfristig an der Überlebensfähigkeit von infin-MicroPayment zweifeln.
Moxmo: mittelfristige Alternative
Im Gegensatz zu den internetgestützten Verfahren von Firstgate click&buy oder infin-MicroPayment bietet Moxmo ein Verfahren auf Basis des Mobilfunks. Um Anonymität zu gewährleisten, trennt Moxmo die Übertragung der Zahlungsdaten vom eigentlichen Bestellvorgang. Demnach gibt der Käufer dem Verkäufer im Zahlungsprozess lediglich seine Handynummer (oder im stärker anonymisierten Verfahren seine eindeutig zugeordnete Dummy-Nummer). Der Verkäufer leitet die Zahlungsanweisung an Moxmo weiter. Moxmo ruft den Käufer an, verifiziert die relevanten Informationen (Identität, Betrag) und zieht die Rechnung per Lastschrift ein. Für Moxmo spricht seine Systemsicherheit, die daraus resultiert, dass niemals sensible Daten per Internet übertragen werden. Allerdings leidet das System darunter, dass der hohe Grad an Rechtssicherheit, der bei digital signierten Verfahren gewährleistet ist, mit dem hier zugrunde liegenden Sicherungsprozesse via Mobilfunk nicht erreicht wird.