Online-Versandhandel reicht Kundendaten weiter

03.01.2001 – Wer im Internet bei Versandhändlern bestellt muss damit rechnen, dass seine Adresse zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergereicht wird.

Wer im Internet bei Versandhändlern bestellt muss damit rechnen, dass seine Adresse zu Werbezwecken an andere Unternehmen weitergereicht wird.

Zu diesem Ergebnis gelangte die Zeitschrift im Anschluss an einen entsprechenden Test. So hatte das Springerblatt bei sechs großen Versandhäusern Testkäufe mit leicht veränderten Adressen gestartet. Das Ergebnis: Im Anschluss an die Bestellungen bei Beate Uhse, Neckermann, Quelle, Otto, Schwab und Teleshop erhielt man bei der Zeitschrift prompt die passende Werbepost anderer Unternehmen.

Wenngleich auch der Bundes-Datenschutzbeauftragte Joachim Jacob gegenüber Computerbild hierbei von einem besonders unredlichen Verhalten spricht, spiegelt das Ergebnis indes lediglich die gängige Praxis wider. So umgehen die Versandhäuser geschickt eine relativ schwache Gesetzeslage, indem sie die Daten nicht verkaufen, sondern zur einmaligen Nutzung weitervermieten. Der überdies zugesagte vertrauliche Umgang mit den persönlichen Daten, zu denen die Adresse auch nicht von jedem Versandhändler automatisch hinzugezählt wird, beschränkt sich ohnehin zumeist auf das Internet und den rein elektronischen Bestellvorgang.

 


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