DocMorris darf deutsche Kunden doch beliefern

04.01.2001 – Punktsieg für die Online-Apotheke aus den Niederlanden. Die Betreiber des Internet-Unternehmens dürfen in Deutschland Arzneimittel über das Netz verkaufen.

Punktsieg für die Online-Apotheke aus den Niederlanden. Die Betreiber des Internet-Unternehmens dürfen in Deutschland Arzneimittel über das Netz verkaufen.

Das entschied jetzt das Berliner Landgericht und stellt sich damit gegen die Auffassung des Frankfurter Landgerichts, das bereits im November vergangenen Jahres den Vertrieb von Medikamenten der virtuellen Apotheke mittels einstweiliger Verfügung untersagt hatte.

In der Urteilsbegründung der Berliner Richter wird zwar darauf hingewiesen, dass der Vertrieb apothekenpflichtiger Medikamente in Deutschland außerhalb von Apotheken grundsätzlich verboten ist. Jedoch besteht nach Auffassung der Richter aufgrund einer EU-Regelung eine Ausnahmevorschrift, nach der in einem Mitgliedsland der Gemeinschaft zugelassene Medikamente auch mittels Versand zugestellt werden dürfen.

sieht sich durch das Urteil bestätigt: „Als ordentliche Apotheke in Europa muss es möglich sein, die in den Niederlanden geltenden günstigen Preise an alle Endverbraucher weiterzugeben“ kommentiert Marketing-Chef Jens Apermann die Entscheidung. Dennoch bleibt die Rechtslage nach wie vor unklar, da das Berliner Urteil die Entscheidung aus Frankfurt zunächst nicht aufhebt.

Der Verband sozialer Wettbewerb (VSW) als Kläger gegen den Online-Vertrieb von Arzneimitteln hat bereits angekündigt, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Nach Ansicht des Verbands verstößt ein solcher Vertrieb gegen das Verbot des Versandhandels mit apothekenpflichtigen Arzneimitteln. Zudem verstoße DocMorris gegen das Werbeverbot für solche Präparate.

 


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