06.01.2003 – Für Verkaufsempfehlungen, die auf dem Surfverhalten des Nutzers basieren, hat der Branchenprimus nun in den USA ein Patent erhalten.
Für Verkaufsempfehlungen, die auf dem Surfverhalten des Nutzers basieren, hat der Branchenprimus nun in den USA ein Patent erhalten.
Hinter der Patentnummer verbirgt sich der Schutz auf Content personalization based on actions performed during a current browsing session. Das Patent beschreibt ein Vorgehen, bei dem die vom Kunden besuchten Websites ausgewertet und mit den Daten anderer Nutzer mit ähnlichem Surfverhalten verglichen werden. Auf dieser Grundlage können dann bereits während des Durchstöberns der Website Kaufempfehlungen ausgesprochen werden.
Ebenso wie die von Amazon patentierte 1-Click-Bestellung, dürfte auch das neue Patent
bei den übrigen eTailern nicht unbedingt auf große Gegenliebe stoßen. Denn wie die Vergangenheit lehrt, dienen solche Patente in erster Linie dazu, anderen den Einsatz einer solchen Technologie zu verwehren bzw. ihn nur gegen die Entrichtung entsprechender Lizenzgebühren zu gestatten.
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