14.01.2002 – Die qualifizierte elektronische Signatur als rechtlich gleichwertiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift sollte im öffentlichen Bereich generell eingesetzt werden.
Die qualifizierte elektronische Signatur als rechtlich gleichwertiger Ersatz für die eigenhändige Unterschrift sollte im öffentlichen Bereich generell eingesetzt werden.
So lautet die Empfehlung des Gutachtens ‚Einsatzmöglichkeiten der elektronischen Signatur in öffentlicher Verwaltung und Wirtschaft‘, das die jetzt abgeschlossen hat. Die Autoren der Studie fordern darüber hinaus eine verstärkte Aufklärungskampagne, die Unterstützung der Standardisierung für interoperable Produkte sowie für breite Bevölkerungsgruppen sichtbare Anwendungen, z.B. bei den nächsten Europawahlen.
Zwar würden in der Privatwirtschaft laut Studie vermehrt Signaturinfrastrukturen für den internen Einsatz aufgebaut, allerdings noch zu selten auf dem hohen Sicherheitsniveau des Signaturgesetzes. Einige berufsständische Organisationen hätten dagegen bereits erkannt, dass für die Bedürfnisse ihrer Kundenkreise das Angebot ‚qualifizierter Signaturen‘ mit hoher und geprüfter Sicherheit für den Ersatz der eigenhändigen Unterschrift unentbehrlich sei. Kritisiert wurde aber, dass einige Wirtschaftsbereiche, die aufgrund bereits bestehender Strukturen für eine schnelle Verbreitung von chipkartenbasierten elektronischen Signaturen prädestiniert wären, bisher von größeren Projekten aufgrund kurzfristiger wirtschaftlicher Überlegungen abgesehen haben.
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