18.01.2002 – Der noch nicht richtig in Schwung gekommenen Digitalen Signatur will nun der Staat durch die flächendeckende Einführung in der Bundesverwaltung auf die Sprünge helfen.
Der noch nicht richtig in Schwung gekommenen Digitalen Signatur will nun der Staat durch die flächendeckende Einführung in der Bundesverwaltung auf die Sprünge helfen.
Davon profitieren die Beschäftigten an mehr als 200.000 Arbeitsplätzen in Ministerien und Behörden. Mit dem ‚Beschluss zur Sicherheit im elektronischen Rechts- und Geschäftsverkehr mit der Bundesverwaltung‘ bestimmt die Bundesregierung Strategie, Standards und Rahmenbedingungen zur Einführung der elektronischen Signatur sowie von Authentisierung und Verschlüsselung der Online-Kommunikation. Bürgerinnen und Bürger – wie auch die Partner des Bundes in anderen Verwaltungen und in der Wirtschaft – werden künftig ihren Rechts- und Geschäftsverkehr mit den Bundesbehörden sicher über das Internet abwickeln können. Wenn etwa Verwaltungsvorgänge die Schriftform erfordern, kann die elektronische Signatur die Unterschrift unter ein Formular ersetzen. Technische Verfahren belegen ergänzend die Identität des Absenders. Einfach zu handhabende Verschlüsselungstechniken sorgen bei Bedarf dafür, dass die Kommunikation vor Manipulation und unberechtigter Einsicht geschützt abläuft.
Der Kabinettsbeschluss schafft eine wesentliche Voraussetzung für die weitere Umsetzung der eGovernment-Initiative ‚BundOnline 2005‘, mit der sich die Bundesregierung verpflichtet hat, sämtliche Dienstleistungen des Bundes bis 2005 auch über das Internet anzubieten. In dem Beschluss geht die Bundesverwaltung über den von der EU geforderten Mindeststandard hinaus, der den Einsatz qualifizierter elektronischer Signaturen bei Schriftformerfordernis vorsieht. In der Bundesverwaltung sollen qualifizierte Signaturen auch noch bei weiteren Anwendungen eingesetzt werden. Zusätzlich wird beim eMail-Verkehr eine flächendeckende Kommunikationssicherheit eingeführt.
Der bündelt die dazu notwendigen Einzelmaßnahmen zu einer übergreifenden Strategie, die technische Standards und organisatorische Infrastrukturen umfasst. Damit setzt die Bundesregierung Maßstäbe und gibt ein positives Signal für andere Verwaltungen und die Wirtschaft.
14.01.2002 – Elektronische Signatur für alle!
21.12.2001 – Gesetz zum Elektronischen Geschäftsverkehr in Kraft getreten
30.10.2001 – Kontoeröffnung mit digitaler Signatur
25.10.2001 – Neuer Schub für elektronische Signaturen
23.05.2001 – Signaturgesetz in Kraft getreten
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