DRM – Schutz vor wem?

20.01.2006 – Während allerorts das soziale Netz ausgerufen wird, kann mit einer Kampagne zur Stärkung der digitalen Verbraucherrechte diese Forderung endlich auch mal erfüllt werden. Und zwar online.

Während allerorts das soziale Netz ausgerufen wird, kann mit einer Kampagne zur Stärkung der digitalen Verbraucherrechte diese Forderung endlich auch mal erfüllt werden. Und zwar online.

Bisher wurden DRM-Technologien in erster Linie zum Nachteil der Verbraucher eingesetzt und die traditionellen Verwendungsformen von Medien dadurch eingeschränkt, meint der Europäische Verbraucherverband BEUC und fügt hinzu, dass zudem Informationen über Einschränkungen im Gebrauch von digitalen Geräten und Produkten, Verbrauchern vor dem Erwerb häufig vorenthalten werden. Nun sei es, nach Meinung des BEUC, an der Zeit, den Verbrauchern grundlegende Rechte in der digitalen Welt einzuräumen und ihnen mitzuteilen, was sie mit ihrer digitalen Hardware und ihren digitalen Inhalten tun dürfen. Diese Forderung soll nun auch für deutschsprachige Verbraucher eingelöst werden in Form der umfangreichen Website , auf der sich Verbraucher über ihre grundlegenden Rechte in der digitalen Welt und das Digitalen Rechtemanagement (DRM) informieren können.

Nach Einschätzung des Verbandes setze die Musik- und Filmindustrie nämlich zunehmend auf DRM, um digitale Inhalte vor unbefugten Kopien zu schützen und sich gleichzeitig mit vielen Geschäftspraktiken über anerkannte Verbraucherrechte hinwegzusetzen. Die Industrie bestimme die Vertragsklauseln, entscheide über den Umfang der zugänglichen Information und über das, was genutzt werden dürfe. Verbraucherrechte, so die Kritik, seien dabei in keiner Weise berücksichtigt. Anlass für die europaweite Kampagne zu digitalen Verbraucherrechten, die Entstehung der Site und damit für die Aufklärung der Konsumenten war eine vorangehende Untersuchung des BEUC.

 


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