23.01.2003 – Ein US-Bundesgericht hat den Provider Verizon jetzt zur Herausgabe von Nutzerdaten an den Verband der amerikanischen Plattenindustrie RIAA verurteilt. Eine Entscheidung, die durchaus Folgen haben könnte.
Ein US-Bundesgericht hat den Provider Verizon jetzt zur Herausgabe von Nutzerdaten an den Verband der amerikanischen Plattenindustrie RIAA verurteilt. Eine Entscheidung, die durchaus Folgen haben könnte.
So ging es im aktuellen Fall um einen Kazaa-Nutzer, der im Verdacht steht, rund 600 Musikstücke über die Filesharing-Börse heruntergeladen zu haben. Die RIAA hatte daraufhin bereits im vergangenen Jahr, stellvertretend für einige ihrer Mitglieder und auf der Grundlage des Digital Millenium Copyright Act (DMCA), den Provider zur Herausgabe der Nutzeridentität aufgefordert, was von diesem wiederum mit dem Verweis auf die eigene Privacy Policy abgelehnt wurde. Mit der jetzigen richterlichen Entscheidung, die wiederum nur eine Bestätigung für ein bereits in erster Instanz ergangenes Urteil darstellt, ist es der RIAA fortan möglich, bereits beim bloßen Verdachtsmoment Provider zur Herausgabe von Kundendaten zu zwingen. Einzig die eidesstattliche Erklärung, diese Daten lediglich im Falle eines urheberrechtlichen Verfahrens zu verwenden, genügt dem Gericht als hinreichender Schutz gegen mögliche unberechtigte Klagen. Verizon will sich mit diesem Urteil zwar nicht abfinden, die Chancen auf einen juristischen Erfolg schwinden mit diesem Urteil jedoch zusehens.
Ich denke, Tauschbörsen-Nutzer gehen bei ihrem Tun von zweierlei Grundannahmen aus: erstens, dass sie nicht identifiziert werden können und zweitens, dass sie niemand jemals für ihr Tun bestrafen wird, erläutert Marketing-Professor Peter S. Fader von der University of Pennsylvania gegenüber der eCommerce-Times: Wenigstens eine dieser Illusionen ist nunmehr ausgelöscht und möglicherweise auch beide. Aus Sicht der europäischen Tauschbörsen-Nutzer beschränken sich die Auswirkungen dieses Urteils bislang glücklicherweise nur auf die USA.
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