23.01.2009 – Der Einsatz von Markennamen in Suchmaschinen ist ein lang diskutierter Streitpunkt. Auch vor Gericht konnte er nicht vollständig geklärt werden.
Der Einsatz von Markennamen in Suchmaschinen ist ein lang diskutierter Streitpunkt. Auch vor Gericht konnte er nicht vollständig geklärt werden.
Die AdWord-Werbung bei Google bietet fremde Markennamen als Keyword in der Suchmaschinen-Werbung an. Bisher lag es beim Werbetreibenden zu entscheiden, bei welchem Keyword welche Werbung erscheinen soll, auch bei fremden Markennamen. Ob der Einsatz dieser Namen als Keywords zulässig ist, konnte bisher nicht geklärt werden und auch der , der diese Frage klären sollte, konnte in diesem Punkt zu keiner Entscheidung kommen, so dass die Sache nun an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird.
Doch zumindest in Teilfragen konnte der BGH ein Urteil fällen: Anders als bei den Markennamen ist zumindest bei Unternehmensbezeichnungen die Lage deutlicher. Laut der Entscheidung des BGH sind diese als Keyword zugelassen. Begründet wurde dieses Urteil mit der deutlichen Trennung von Werbung und organischer Suche. Klagen, die sich in Zukunft rein auf die Verwendung der Unternehmensbezeichnung beziehen, werden keinen Erfolg haben.
Bis die Ursprungsfrage jedoch nicht geklärt ist, empfiehlt IT-Rechtsexperte Dr. Martin Schirmbacher von der Berliner Kanzlei "Härting" Werbetreibenden und Agenturen ausdrückliche Regelungen über die Buchung von Markenkeywords zu treffen. Bis zum Urteil des Europäischen Gerichtshofs haben Markeninhaber weiterhin die Möglichkeit, gegen den Einsatz ihrer Markennamen zu klagen.
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