Online-Auktionen haften nicht für Plagiate

30.01.2002 – Dass auch der Handel mit Plagiaten auf Auktionsplattformen blüht, ist ein offenes Geheimnis. Und vorerst können Ricardo & Co. dafür nicht haftbar gemacht werden.

Dass auch der Handel mit Plagiaten auf Auktionsplattformen blüht, ist ein offenes Geheimnis. Und vorerst können Ricardo & Co. dafür nicht haftbar gemacht werden.

Dies entschied nun das abgewiesen hat.

Nach Meinung des OLG Köln hätte die Rolex GmbH gegen den bzw. die Anbieter von Plagiaten selbst klagen müssen, da Online-Auktionshäuser nicht für Markenrechtsverletzungen ihrer Teilnehmer haften, da letztendlich Kaufverträge auch nur zwischen den Auktionsteilnehmern zustande kommen.

Ferner wies das OLG Köln darauf hin, dass eine Verwechselungsgefahr nicht bestand, da die jeweiligen Anbieter der Rolex-Imitate in der Regel deutlich klarstellten, dass es sich bei den angebotenen Uhren um Nachahmungen, Plagiate, Blender, Replika oder Imitationen handelte.

Gegen die Entscheidung hat die Rolex GmbH Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt (Az. des BGH: I ZR 304/01). To be continued…

 


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