31.01.2003 – Der neue Gesetzesvorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Registrierungspflicht für Dialer-Software vor, um den Missbrauch der 0190/0900-Mehrwertnummern einzudämmen.
Der neue Gesetzesvorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums sieht eine Registrierungspflicht für Dialer-Software vor, um den Missbrauch der 0190/0900-Mehrwertnummern einzudämmen.
Verstöße gegen die Registrierungspflicht sollen laut muss unseriösen Dialer-Anbieter die Möglichkeit genommen werden, sich Gebühren über die Telefonrechnung zu erschleichen. Wenn der Kunde 0190/0900-Gebühren widerspricht, muss es Sache des Dialer-Anbieters sein, seinen Anspruch vor Gericht zu beweisen. Die jetzige Rechtslage, die die Telekom – ungewollt – zu Erfüllungsgehilfen unseriöser Anbieter macht, ist unbefriedigend.
11.11.2002 – Gesetz gegen 0190-Missbrauch
17.10.2002 – Virenalarm: Tausend mal berührt
23.09.2002 – Hoffnung für Dialergeschädigte
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