06.02.2009 – So genannte Bürgerportale sollen zukünftig einen vertrauenswürdigeren Geschäftsverkehr im Internet ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun von der Bundesregierung verabschiedet.
So genannte Bürgerportale sollen zukünftig einen vertrauenswürdigeren Geschäftsverkehr im Internet ermöglichen. Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nun von der Bundesregierung verabschiedet.
Die Bundesregierung hat den vom vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Bürgerportalen und zur Änderung weiterer Vorschriften beschlossen. Über das sogenannte Portal De-Mail sollen demzufolge in Deutschland ab dem Jahr 2010 Nachrichten und Dokumente rechtssicher, zuverlässig und geschützt vor Spam über das Internet versendet werden können.
Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Bürger, Behörden, private Firmen und sonstige Institutionen zukünftig nach einer zweifelsfreien Identifizierung, wie etwa durch Vorlage des Personalausweises – bei einer Reihe von akkreditierten Anbietern ein De-Mail-Postfach eröffnen können. Auf diesem Wege soll eine unmittelbare und eindeutige Erkennung des jeweiligen Kommunikationspartners gewährleistet werden. Der Nachrichtenversand wird dem BDI zufolge über gesicherte Kanäle erfolgen, um unautorisierten Zugriff auszuschließen.
Da die De-Mail viele Vorgänge ermögliche, die bisher mangels ausreichender Sicherheit, Verbindlichkeit und Vertraulichkeit online nicht möglich gewesen wären, soll der Service ein Einsparungspotenzial von bis zu 1,5 Milliarden Euro jährlich mit sich bringen. Auch der Online-Handel könnte durch die zweifelsfreie Identifizierung der Kommunikationsparteien von der Einführung profitieren.
13.01.2009 – Nachrichtenportale mit Nutzerrekorden
17.12.2008 – eGovernment: Öffentliche Ausgaben steigen weiter
09.12.2008 – Zukunftsfähigkeit der deutschen IKT
22.09.2008 – eGovernment: Deutschland hinkt hinterher
17.06.2008 – eGovernment bekommt Arbeitskreis
Mehr Infos zum Thema ‚eGovernment‘



