14.02.2002 – Besonders in den USA hat man die neuesten Schritte der Europäischen Union zur Besteuerung des Online-Handels mit reichlich Missmut aufgenommen.
Besonders in den USA hat man die neuesten Schritte der Europäischen Union zur Besteuerung des Online-Handels mit reichlich Missmut aufgenommen.
Demnach sollen zukünftig nicht EU-Länder dazu verpflichtet werden, auch bei Online-Bestellungen von digitalen Gütern eine Mehrwertsteuer zu erheben. Laut EU-Direktive werden dann für den grenzüberschreitenden Download von Computer-Software, Musik oder auch auf das Empfangen von Radio oder TV-Broadcasting Mehrwertsteuer fällig.
Unternehmen, die nicht in der beheimatet sind, sollen dazu gezwungen werden, sich bei mind. einem EU-Land zu registrieren und der korrekten Mehrwertsteuer-Berechung zu verpflichten. Zum 1. Juli 2003 sollen die neuen Regelungen in Kraft treten.
Das US-Handelsministerium sieht in der Gesetzesinitiative eine Beeinträchtigung des freien Handels von Produkten und Dienstleistungen und drohte laut Brancheninformationsdienst CNET damit, den Fall der WTO zur Entscheidung vorzulegen.
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