Viele rechtliche Versäumnisse bei Web-Auftritten

14.02.2003 – Zugegeben: Es ist nicht ganz einfach, allen rechtlichen Vorschriften jederzeit voll und ganz zu entsprechen. Die Versäumnisse bei zahlreichen Unternehmenssites sind aber keineswegs Kavaliersdelikte.

Zugegeben: Es ist nicht ganz einfach, allen rechtlichen Vorschriften jederzeit voll und ganz zu entsprechen. Die Versäumnisse bei zahlreichen Unternehmenssites sind aber keineswegs Kavaliersdelikte.

Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Untersuchung der gemeinsam mit der Ernst & Young IT-Security GmbH. Unter dem Titel „Informieren oder Aushorchen“ kommen sie zu dem Ergebnis, dass weniger als ein Prozent der Web-Auftritte alle rechtlichen Anforderungen erfüllt. Untersucht wurden die Internetauftritte von insgesamt 139 Unternehmen unterschiedlicher Größe und Branchenzugehörigkeit.

Das Ergebnis überrasche und stimme gleichermaßen bedenklich, so die Experten: Lediglich eine Unternehmens-Homepage entspreche sämtlichen rechtlichen Vorschriften zur Anbieterkennzeichnung, zur Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB), zu Fernabsatzverträgen und elektronischem Geschäftsverkehr sowie zum Datenschutz. Noch gravierender sei allerdings, dass keines der untersuchten Unternehmen rechtliche Gestaltungsfreiräume zu seinen Gunsten ausnutze.

Vor allem bei der Verwendung von AGB stießen die Autoren der Studie auf erhebliche Mängel: Beispielsweise haben nur etwas mehr als ein Drittel der Online-Shop-Anbieter ihre AGB erkennbar der nach der Schuldrechtsreform seit dem Jahr 2002 bestehenden Rechtslage angepasst. Rund 28 Prozent versäumten gänzlich die Wiedergabe ihrer AGB auf der Web-Seite.

 


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