Servicepaket gegen Zahlungsausfall

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01.03.2002 - Große Außenstände bei Rechnungskunden stellen auch für Online-Händler ein ernstes Problem dar. Demzufolge steigt das Interesse an entsprechenden Inkasso- und Ausfallversicherungs-Services.


Große Außenstände bei Rechnungskunden stellen auch für Online-Händler ein ernstes Problem dar. Demzufolge steigt das Interesse an entsprechenden Inkasso- und Ausfallversicherungs-Services.

Die bieten gemeinsam eine neue Forderungsausfallversicherung für Online-Händler an. Voraussetzung für die Nutzung ist ein Inkassovertrag mit der Intrum Justitia, eine Mitversicherungsvereinbarung mit der Zürich Agrippina und der Einsatz der Pago Risikobewertungs- und Forderungsmanagementservices. Unternehmen können aus einer Hand Adress- und Bonitätsprüfung, das Überwachen und Einziehen von Forderungen sowie das gesamte kaufmännische Mahnwesen und Inkassomanagement inklusive der Versicherungsleistung nutzen. Der gemeinsame Service verspricht Schutz vor Zahlungsausfällen und damit eine höhere Planungssicherheit sowie Liquiditäts-Sicherung. Dabei sollen sich Unternehmen auf die langjährige Erfahrung aller Partner verlassen können und sich durch die Auslagerung des Debitoren- und Forderungsmanagements auf ihr eigentliches Kerngeschäft konzentrieren.

Schon bei der Prüfung der Kundendaten erfolgt eine Risikobewertung des Bestellers. Anhand eines anonymisierten Abgleichs von soziodemographischen Daten – wird automatisch ein Wert für das Risiko des Zahlungsausfalles ermittelt (Scoring) und gegebenenfalls risikoreiche Zahlungsarten wie Rechnungskauf nicht zugelassen. Bei einem Erstkauf wird zusätzlich eine personenbezogene Bonitätsprüfung durchgeführt. Danach folgt die Lieferung der Ware sowie die Fakturierung. Wird die Fälligkeit – meist nach 14 Tagen - überschritten, startet automatisch das Mahnverfahren. Sollte trotz erster und zweiter Mahnung keine Zahlung eingehen, wird ein Inkassoauftrag an Intrum Justitia erteilt, die eine erste und gegebenenfalls auch eine zweite Inkasso-Mahnung versendet. In letzter Konsequenz wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet. Sollte die Zahlung auf diesem Wege immer noch nicht erfolgen, tritt 60 Tage nach Beginn der Inkassomaßnahmen der Versicherungsfall ein und die Zürich Agrippina zahlt den betreffenden Betrag an den Händler. Die Entschädigung ist dabei nach einem festen Zeitablauf durch 'Protracted Default' (längeren Zahlungsverzug) geregelt.

 


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