Interferenzen: Beschluss zur digitalen Dividende könnte Rundfunk behindern

10.03.2009 – Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, der die Öffnung eines Teils des UHF-Frequenzbereichs vorsieht, sorgt für Diskussion. Experten sehen andere Funkanwendungen gefährdet.

Der Kabinettsbeschluss der Bundesregierung, der die Öffnung eines Teils des UHF-Frequenzbereichs vorsieht, sorgt für Diskussion. Experten sehen andere Funkanwendungen gefährdet.

Auch bei der blickt man skeptisch auf die geplante Freigabe dieser Funkbereichskapazitäten. Die Bundesregierung hatte am 4. März festgelegt, dass sie für den Mobilfunk bereit gestellt werden sollen, auch um die allseits angekündigte vollkommene Breitbandvernetzung erreichen zu können. Die gfu spricht allerdings von ungenügender Erörterung der Materie im Vorfeld des Kabinettsbeschlusses.

Durch die Freigabe des Frequenzbereichs zwischen 790 und 862 Megahertz, so die Experten, könnten sogenannte rückkanalfähige, mobile Geräte beispielsweise den DVB-T-Empfang behindern. Rückkanalfähig sind Geräte, denen Kontakt zum Ursprung des Signals möglich ist; durch die Schwächung des Funksignals nach der Abschaltung eines Teils seines Spektrums, könnten deren Interferenzen sowohl bei Fernsehempfang als auch Modems und Set-Top-Boxen eine störungsfreie Datenübertragung erschweren und teilweise gar den Fernsehempfang unmöglich machen.

Rainer Hecker von gfu äußerte sich: Es sei den Verbrauchern nicht zuzumuten, das Vertrauen in die bewährte Rundfunktechnologie derart zu untergraben. Angesichts der Wirtschaftslage und der Anstrengungen von Industrie und Netzbetreibern, die den digitalen Kabelempfang fördern wollen, sei dies ein falsches Signal. Der Kabinettsbeschluss könne, unter Umständen, künftige Fortschritte – wie z.B. terrestrisches HDTV – blockieren. Der gfu fordert deshalb die Aufschiebung der geplanten Frequenzöffnungen, bis Studien ihre Auswirkungen ersichtlich machen.

 


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