12.03.2003 – Das deutsche Verbot des Medikamenten-Versandhandels wurde von der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes in Frage gestellt. Für Experten ist es nun nur noch eine Frage der Zeit, bis das EU-Gericht das Verbot kippen wird.
Das deutsche Verbot des Medikamenten-Versandhandels wurde von der Generalanwältin des Europäischen Gerichtshofes in Frage gestellt. Für Experten ist es nun nur noch eine Frage der Zeit, bis das EU-Gericht das Verbot kippen wird.
Den deutschen Apothekenbesitzern dürfte die Nachricht aus Luxemburg gar nicht geschmeckt haben. Laut Generalanwältin Christine Stix-Hackl konnte von der Apothekerlobby nicht nachgewiesen werden, dass das bisherige Verbot des Online-Medikamentenhandels erforderlich und angemessen sei. Und somit liege ein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen zum freien Warenverkehr vor. Zwar steht noch die endgültige Entscheidung des aus, doch in der Regel folgen die Richter den Empfehlungen des Generalanwaltes.
Vor allem die deutschen Krankenkassen werden sich wahrscheinlich über diese Vorentscheidung freuen, da sie den Versandhandel als effektiven Weg zu Kostensenkungen ansehen. Bei einem Marktanteil des Versandhandels von zehn Prozent werden die jährlichen Einsparungen auf stolze 200 Millionen Euro geschätzt. Dass es bei einer Bestätigung der Empfehlung zu einem massenhaften Apothekensterben in Deutschland kommt, ist kaum anzunehmen, da es Jahre dauern dürfte bis diese Form des Arzneimittelbezugs sich etabliert hat – eigentlich genug Reaktionszeit für die etablierten Apotheken.
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