29.03.2001 – Der sichere elektronische Rechtsverkehr nimmt konkrete Formen an. Erste Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen nach der höchsten Sicherheitsstufe wurden jetzt von der Bundesnotarkammer vergeben.
Der sichere elektronische Rechtsverkehr nimmt konkrete Formen an. Erste Zertifikate für qualifizierte elektronische Signaturen nach der höchsten Sicherheitsstufe wurden jetzt von der Bundesnotarkammer vergeben.
In ihrer Eigenschaft als Zertifizierungsstelle ermöglicht die zukünftig Notaren in Deutschland die abgesicherte virtuelle Kommunikation. Damit geht das Bemühen der Kammer, eine entsprechende Infrastruktur zu schaffen nach eigenen Worten in die Phase der praktischen Umsetzung.
Mit dem individuellen digitalen Schlüssel können Notare nicht nur eigene Dokumente elektronisch signieren, sondern auch die Dokumente ihrer Klienten auf Wunsch mit dem elektronischen Siegel versehen. Die Vergabe der Zertifikate ist auch deshalb ein bedeutender Schritt in Richtung sicherer virtueller Rechtsverkehr, da mit den einsatzfähigen digitalen Schlüsseln die technischen Voraussetzungen für die elektronische notarielle Beglaubigung geschaffen worden sind. Nun muss noch der Gesetzgeber die erforderlichen juristischen Bestimmungen verabschieden, damit Notare ihre Dienste und den gesamten Rechtsverkehr auch über den elektronischen Weg abwickeln können.
Die erste Chipkarte mit dem elektronischen Schlüssel nahm der Leiter der Zertifizierungsstelle Alexander Benesch entgegen. Benesch betonte dabei die Notwendigkeit, die elektronische Kommunikation mit höchstmöglicher Sicherheit und Vertrauenswürdigkeit zu versehen. Ohne Sicherheit und Vertrauen in die elektronische Kommunikation wird es keinen ernst zu nehmenden elektronischen Rechtsverkehr geben.
Voraussetzung für die Zertifikatvergabe war die Genehmigung für den Betrieb der Zertifizierungsstelle durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post(RegTP) im Dezember vergangenen Jahres.
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