Deutschlandweite Vernetzung als Konjunkturprogramm

14.04.2009 – Die momentan heiß geführte Diskussion der flächendeckenden Breitbandversorgung in Deutschland bricht nicht ab. Die Regierung sieht sich mit immer neuen Forderungen bezüglich der Regulierungsbestimmungen konfrontiert.

Die momentan heiß geführte Diskussion der flächendeckenden Breitbandversorgung in Deutschland bricht nicht ab. Die Regierung sieht sich mit immer neuen Forderungen bezüglich der Regulierungsbestimmungen konfrontiert.

Der (DStGB) mahnt zur Eile. Der Ausbau des Breitbandnetzes in der Bundesrepublik könne auch Auswirkungen der Wirtschaftskrise kompensieren, glaubt man dort. Der DStGB-Hauptgeschäftsführer Landsberg warnte vor zu langsam anlaufenden Maßnahmen: Ohne die lückenlose Breitbandversorgung verspiele mal Chancen auf Wachstum und Arbeitsplätze. Beim DStGB geht man davon aus, dass bis zu 250.000 neue Arbeitsplätze durch das schnelle Internet entspringen könnten. Da 75 Prozent der Kosten für den Ausbau auf Tiefbaumaßnahmen entfallen würden, wäre das Vorhaben geradezu ein Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft, ist man sich sicher.

Deshalb verlangt Landsberg Regulierungsmaßnahmen der Regierung, um die Rahmenbedingungen zu verbessern. Dabei sieht er auch und vor allem die Bundesnetzagentur in der Pflicht, die die notwendigen Anreize für Investitionen, außerhalb von städtischen Gebieten, schaffen müsse. Bis 2010 will man eine Anbindung aller deutschen Haushalte mit mindestens 1MBit/s ans Web erreichen. Bis 2014 sollen sogar 75 Prozent der Deutschen einen Anschluss mit 50Mbit/s haben. Landsberg ereifert sich, man fordere die Bundesnetzagentur auf, mit den angekündigten Maßnahmen im Mai, die unter dem Namen „Eckpunkte zur Schaffung einer leistungsfähigen Breitbandinfrastruktur“ laufen werden, deutliche Signale zu setzen.

In den Metropolen gäbe es immer mehr Billig-Anbieter, während der Ausbau in der Fläche schmählich vernachlässigt werde. Dort sei eine Amortisierung von Investitionen ins Breitbandnetz keineswegs gesichert, was Anbieter natürlich abschreckt. Der DStGB erlaubt sich auch noch einen kleinen Gruß an die Telekom. Zwar sei es von Seiten staatlicher Organisation ein Warnsignal, wenn der größte Wettbewerber seine Ausbauaktivitäten erst gründlich prüfen wolle, doch man erwarte von ihr und anderen Marktteilnehmern, verantwortungsvolles Handeln.

 


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