Registrierungsregeln für eu-Domains veröffentlicht

06.05.2004 – Das Geheimnis ist gelüftet: Nach wochenlangem Rätselraten hat die Europäische Kommission die Regeln für die Registrierung von Internet-Adressen mit der neuen europäischen Domain-Endung ".eu" veröffentlicht.

Das Geheimnis ist gelüftet: Nach wochenlangem Rätselraten hat die Europäische Kommission die Regeln für die Registrierung von Internet-Adressen mit der neuen europäischen Domain-Endung ".eu" veröffentlicht.

Der Startschuss für die Anmeldung der ersten Webadressen fällt nun voraussichtlich noch in diesem Jahr. In der Verordnung Nr. 874/2004 vom 28. April 2004 legt die wichtigste Phase der Einführung der neuen Domains ist die so genannten Sunrise Period, von der EU-Kommission als "gestaffelte Registrierung" bezeichnet. In dieser zweistufigen, jeweils zwei Monate dauernden Periode können zunächst registrierte nationale und/oder Gemeinschaftsmarken, geografische Angaben sowie Bezeichnungen öffentlicher Einrichtungen zur Registrierung angemeldet werden. Vor allem Inhaber von Markenrechten steht so ein effektives Instrument zum Schutz vor Rechtsverletzungen durch unbefugte oder missbräuchliche Registrierung ihrer geschützten Begriffe als Domain-Namen zur Verfügung. In der zweiten Phase kommen auch Inhaber früherer Rechte zum Zug. Hierzu zählen unter anderem auch Geschäftsbezeichnungen, Unternehmensnamen oder Familiennamen, sofern sie nach dem einzelstaatlichen Recht des jeweiligen Mitgliedstaats geschützt sind.

 


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