Was tun bei Dialer-Missbrauch?

14.05.2004 – Mit einem neuen Service wendet sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) an Verbraucher und Unternehmen und klärt auf: Müssen Dialer-Geschädigte überhaupt zahlen?

Mit einem neuen Service wendet sich die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) an Verbraucher und Unternehmen und klärt auf: Müssen Dialer-Geschädigte überhaupt zahlen?

Es handelt es sich nicht nur um Verstöße mittels Dialer, sondern auch um die rechtswidrige Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern für Angebote z. B. über Telefon oder Fax. „Damit bieten wir allen Geschädigten einen besonderen Service“, erklärte Matthias Kurth, Präsident der . „Findet der Verbraucher einen von ihm genutzten Service in der Tabelle mit eingeleiteten Maßnahmen, kann er anhand eines speziellen Vermerks erkennen, wenn keine Zahlungspflicht besteht“, so Kurth weiter. Die meisten Verfehlungen im Internet sind festzustellen beim Angebot von nicht registrierten oder nicht gesetzeskonformen Dialern oder aber bei kostenpflichtigen Dialern, die falsche Rufnummerngassen nutzen.

Die Reg TP hat die Befugnis, Anordnungen und andere geeignete Maßnahmen zu treffen, um die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und der von ihr erteilten Bedingungen über die Zuteilung von Rufnummern sicherzustellen. Bei gesicherter Kenntnis einer rechtswidrigen Nutzung von (0)190er/(0)900er Rufnummern kann die Reg TP im Einzelfall die Abschaltung der Rufnummer anordnen, die Rufnummer entziehen, die Rechnungslegung oder das Inkasso untersagen. Es können auch verschiedene Sanktionen gleichzeitig verhängt werden.

 


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