23.05.2001 – Von vielen wurde sie als Voraussetzung für den elektronischen Geschäftsverkehr bezeichnet: die Digitale Signatur. Seit Dienstag kann diese als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift eingesetzt werden.
Von vielen wurde sie als Voraussetzung für den elektronischen Geschäftsverkehr bezeichnet: die Digitale Signatur. Seit Dienstag kann diese als Alternative zur eigenhändigen Unterschrift eingesetzt werden.
Mit der Umsetzung der EU-Richtlinie 1999/93/EG in nationales Recht und der gleichzeitigen Ablösung des bisherigen nationalen Signaturgesetzes können nun digitale Dokumente rechtskräftig unterschrieben werden.
Laut Wirtschaftsminister Müller ist damit ab sofort europaweit der Einsatz der digitalen Signatur möglich und der Geschäftsverkehr im Internet ein Stück sicherer. Von einer vollkommenen Gleichstellung mit der handschriftlichen Unterschrift kann indes noch nicht die Rede sein, denn dafür bedarf es noch einiger Neuregelungen im Privatrecht. Das jetzt in Kraft getretene schafft lediglich die Grundlage für weitere Initiativen. Mehrere Gesetze und Verordnungen müssen noch angepasst werden.
Eine dieser Initiativen ist die in Vorbereitung befindliche neue Signaturverordnung. Das Bundeswirtschaftsministerium strebt an, die Signaturverordnung nach ihrer Notifizierung bei der Europäischen Kommission im Herbst zeitnah dem Bundeskabinett zur Verabschiedung vorzulegen.
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