06.06.2003 – Ausnahmsweise waren alle Abgeordnete im Deutschen Bundestag mal einer Meinung: Der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190er und 0900er-Nummern wurde einstimmig verabschiedet.
Ausnahmsweise waren alle Abgeordnete im Deutschen Bundestag mal einer Meinung: Der Gesetzentwurf gegen den Missbrauch von 0190er und 0900er-Nummern wurde einstimmig verabschiedet.
Das Gesetz begrenzt u.a. die maximalen Kosten auf 2 Euro pro Minute. Darüber hinaus erfolgt eine Zwangstrennung nach einer Stunde. Diese Trennung hat der Diensteanbieter zu vollziehen. Auch ist der Anbieter dazu verpflichtet, den Preis vor Beginn der Verbindung anzugeben. Das Gesetz des bleibt nicht auf die 0190er/0900er-Rufnummerngassen beschränkt, sondern für Dialer wird eine eigene Rufnummerngasse geschaffen. Dadurch soll mehr Transparenz für den Verbraucher entstehen und gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet werden, nur eine Gasse zu sperren, aber andere Dienste weiter zu nutzen.
Gleichzeitig forderte die Opposition jedoch noch Nachbesserungen. So plädiert die FDP für eine Anhebung der Strafe bei Missbrauch auf 500.000 Euro (Bisher 100.000 Euro) und die CDU fordert u.a. ein Inkassoverbot, wenn Anbieter unseriöser Dienste von den Kunden Geld einfordern.
Das Gesetz, das Anfang Juli in Kraft treten soll, bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Dieser wird sich voraussichtlich am 20. Juni mit der Vorlage befassen.
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