08.06.2004 – Es kommt drauf an: Ganz allgemein sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, um beim Einsatz von Radiofrequenztechnologie Personen datenschutzrechtlich weitergehend zu schützen. Die FDP-Fraktion hält das für "lückenhaft und oberflächlich".
Es kommt drauf an: Ganz allgemein sieht die Bundesregierung keinen Bedarf, um beim Einsatz von Radiofrequenztechnologie Personen datenschutzrechtlich weitergehend zu schützen. Die FDP-Fraktion hält das für "lückenhaft und oberflächlich".
Wie sie in ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (15/3025) erklärt, kommt es nach Einschätzung der bei der datenschutzrechtlichen Beurteilung der "Radio Frequency Identification" (RFID) auf den konkreten Einsatzbereich an. Nach Kenntnis der Regierung werde eine automatisierte kontaktlose Datenübermittlung und -erfassung unter Einsatz der Radiofrequenztechnologie derzeit in Verfahren der Industrieautomation, des Warenmanagements und der Tieridentifikation sowie bei Zutrittssystemen und elektronischen Wegfahrsperren eingesetzt. Bei Zutrittssystemen, die auf RFID-Technik basieren, würden regelmäßig personenbezogene Daten übermittelt, heißt es weiter. Ein Missbrauch sei hierzu zwar denkbar, weil ein RFID-Chip theoretisch unbemerkt vom Besitzer ausgelesen werden könne, allerdings verfüge die bislang bei Zutrittssystemen eingesetzte Technik nur über eine sehr begrenzte Reichweite. RFID-Karten müssten vom Nutzer bewusst unmittelbar am Lesegerät vorbeigeführt werden.
Keine personenbezogenen Daten enthielten RFID-Etiketten in reinen Automations-, Warenmanagement-, oder Logistiksystemen. Diese würden aus größerer Entfernung ausgelesen. Ein Personenbezug könnte grundsätzlich dadurch hergestellt werden, dass der RFID-Chip eine eindeutige Kennung enthält und zusätzlich, etwa unter Einsatz einer Kundenkarte, die Identität des Käufers erfasst werde. Allerdings werde nach Informationen der Bundesregierung eine solche Kombination von Produkt- und Käuferdaten von Unternehmen in Deutschland nicht eingesetzt. Daraus ergebe sich für sie, dass eine heimliche Erstellung umfassender Bewegungsprofile nach dem gegenwärtigen Stand der Technik praktisch ausgeschlossen ist.
Diese Antwort entspricht offensichtlich nicht den Erwartungen der FDP-Fraktion: Entweder sehe die Bundesregierung das Problem im Zusammenhang mit der Speicherung und Verfolgung personenbezogener Daten nicht, oder sie sehe das Problem, hat aber keine Lösung dafür parat, so die Bundestagsabgeordnete Gisela Piltz. Vor diesem Hintergrund fordert sie eine umfangreiche Expertenanhörung im Innenausschuss.
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