Immobilien-Schnäppchen online ersteigern

11.06.2003 – Zwar lockt das Bahnwärterwohnhaus mit einem Einstiegspreis von nur 100 Euro – jedoch hat es einen mächtigen Brandschaden. Aber immerhin gibt es nun die nach eigenen Angaben erste gewerbliche Online-Immobilienauktion.

Zwar lockt das Bahnwärterwohnhaus mit einem Einstiegspreis von nur 100 Euro – jedoch hat es einen mächtigen Brandschaden. Aber immerhin gibt es nun die nach eigenen Angaben erste gewerbliche Online-Immobilienauktion.

Scheinbar existierte bislang noch keine praktikable und juristisch einwandfreie Lösung. Nun wollen die Deutsche Grundstücksauktionen AG (DGA) und das Online-Auktionshaus ricardo.de zeigen, dass ein Verkauf von Immobilien zum Höchstgebot im Internet dennoch möglich ist. Unter wird seit Anfang Juni Deutschlands erste gewerbliche Versteigerung von Immobilien im Internet durchgeführt. Dabei kommen 13 Immobilien zwischen Ostsee und Erzgebirge in einer Kombination aus bekannter Online-Auktion, bei der jederzeit Gebote abgegeben werden können, und abschließender Online-Live-Auktion unter den Hammer. Da alle Objekte mit einem geringen Einstiegspreis von 100 bis 50.000 Euro bewertet wurden, bieten sich für alle Immobilien-Interessierten einmalige Chancen auf echte Schnäppchen, so die Verantwortlichen.

Um an der Auktion teilnehmen zu können, muss der Bieter sich per Fax oder Brief bei der DGA anmelden. Wie bei einer traditionellen Auktion auch, wird die Bonität aller potentiellen Käufer überprüft. Nach erfolgreicher Prüfung wird der Bieter für die Auktion frei geschaltet. Gebote können über einen Zeitraum von mehreren Wochen rund um die Uhr abgegeben werden (statische Phase).

Am 4. Juli 2003 um 11:00 Uhr startet dann die "dynamische" Phase. Ein Auktionator schaltet sich online über einen Chat live hinzu und moderiert die gesamte Auktion. Er ruft die neu eingehenden Gebote der Reihe nach auf und erteilt dem Meistbietenden den Zuschlag. In dieser Endphase ist auch ein Notar anwesend. Die Auktion ist rechtsverbindlich, so dass schon zwei Arbeitstage nach dem Zuschlag die Unterzeichnung des Kaufvertrages durch den Ersteher oder seinen bevollmächtigten Rechtsanwalt in Berlin erfolgt. Die Beurkundung des Kaufvertrages übernimmt der bei der Auktion anwesende Notar.

 


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