Digitale Betriebsprüfung? Fehlanzeige!

15.06.2004 – Der Umgang mit dem Finanzamt ist für Unternehmen auch im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung nicht unbedingt einfacher geworden. Im Gegenteil: Digitale Betriebsprüfungen erfordern umfangreiche Vorbereitungen – eigentlich.

Der Umgang mit dem Finanzamt ist für Unternehmen auch im Zeitalter der elektronischen Datenverarbeitung nicht unbedingt einfacher geworden. Im Gegenteil: Digitale Betriebsprüfungen erfordern umfangreiche Vorbereitungen – eigentlich.

Obwohl die Unternehmen bereits seit Anfang 2002 die Voraussetzungen für eine digitale Betriebsprüfung durch das Finanzamt schaffen müssen, tappen sie bei diesem Thema mehrheitlich noch weitgehend im Dunkeln. Dabei gehen sie allerdings rechtliche Risiken ein. Erst jeder dritte Finanzverantwortliche verfüge über ausreichende Kenntnisse zu den so genannten GDPdU-Anforderungen, so eine Befragung der Deutschland GmbH unter 688 Firmen. In diesen „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen“ sind die gesetzlichen Verpflichtungen für eine Auswertung von elektronisch gespeicherten steuerrelevanten Daten geregelt. Entsprechend selten bestehen bereits die erforderlichen technischen Voraussetzungen für digitale Steuerprüfungen, warnen die Experten.

Nach der Erhebung hat erst jedes achte Mittelstands- und Großunternehmen die Anforderungen für einen gesetzeskonformen Datenzugriff und die Datenträgerüberlassung erfüllt. Noch seltener (neun Prozent) können die steuerrelevanten Daten nach dem vom Bundesfinanzministerium empfohlenen GDPdU-Beschreibungsstandard bereitgestellt werden. Der GDPdU-Beschreibungsstandard stellt eine einheitliche technische Bereitstellungshilfe zur Format- und Inhaltsbeschreibung der steuerlich relevanten Daten dar. Da diese Schnittstelle eine problemlose Datenübergabe gewährleistet, empfehlen die Berater von Ser Solutions seine Nutzung. Bislang stellten allerdings erst neun von zehn Firmen steuerrelevante Daten entsprechend dem offiziellen Beschreibungsstandard zur Verfügung. Fraglich sei dabei, inwieweit die Auswertbarkeit der Daten im Sinne der Steuergesetzgebung gegeben ist. Mit der Aufbereitung steuerrelevanter Daten für den Fiskus weiter abzuwarten, sei jedoch riskant: Die Finanzverwaltung habe bereits angekündigt, dass sie ihr Recht auf elektronische Prüfungen ausschöpfen werde.

 


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