21.06.2005 – Wer zuhause arbeitet, kann jetzt bis zu 2.500 Euro Fördergelder bekommen. Aber nur, wenn er/sie in Hessen wohnt.
Wer zuhause arbeitet, kann jetzt bis zu 2.500 Euro Fördergelder bekommen. Aber nur, wenn er/sie in Hessen wohnt.
Nach Angaben der soll, aufgrund der heute technisch problemlos funktionieren Heimbüros und mobilen Computerarbeitsplätze, die Anzahl der Telearbeitsplätze in Deutschland jährlich um 40 Prozent wachsen. Allerdings überwiegend in Großunternehmen. Jetzt soll sich auch bei kleinbetrieblichen, mittelständischen und kommunalen Arbeitgebern herumsprechen, dass sich durchdachte Investitionen in neue Arbeitsformen lohnen. Darum bezuschusst das Land Hessen die Einführung von Telearbeit mit bis zu 2.500 Euro pro Heimbüro oder mobilem Computerarbeitsplatz und übernimmt bis zu 50 Prozent der Kosten für externe Beratungs- und Konzeptionsleistungen. Vorausgesetzt, dass die zukünftigen Telearbeiter in den hessischen Förderregionen wohnen und zudem alle betriebsbezogenen Förderkriterien erfüllt werden.
Unterstützt wird das Förderprogramm Telearbeit in Ziel-2-Gebieten Hessens von der Elabs AG, die im Internet technische Fragen rund um Telearbeit beantwortet und wo man die Wohnorte abrufen welche in den Fördergebieten liegen. Interessierte Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich unter www.elabs.de über die staatliche Kostenbeteiligung an neuen Arbeitsformen informieren oder die kostenlose Informationsbroschüre Subventionen für Ihre Innovationen telefonisch unter 069 – 94 17 79-0 bestellen.
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