Nix Ausland: Spam aus NRW

21.06.2005 – Eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage wegen Spamming und Markenverletzung hat Microsoft eingereicht – gegen ein in Nordrhein-Westfalen niedergelassenes Unternehmen und seinen Geschäftsführer.

Eine Unterlassungs- und Schadenersatzklage wegen Spamming und Markenverletzung hat Microsoft eingereicht – gegen ein in Nordrhein-Westfalen niedergelassenes Unternehmen und seinen Geschäftsführer.

Oft wird angenommen, dass die Urheber englischer Spam-eMails, die ihren Ursprung in Asien oder den USA haben, nicht aus Deutschland stammen. "Dies ist jedoch nicht immer der Fall", erläutert Dorothee Belz von der Deutschland GmbH. Das Spam-Business sei inzwischen international so gut organisiert, dass die unerwünschten Mails zwar von Drittstaaten verschickt würden, wo die Problematik nicht so streng verfolgt werde. Die eigentlichen Verantwortlichen der unerwünschten Werbe-Mails kämen aber häufig aus westlichen Industriestaaten.

So seien nach den Ermittlungen von Microsoft das nunmehr beklagte Unternehmen sowie weitere in den USA und der Ukraine ansässige Firmen des Geschäftsführers verantwortlich für zahlreiche Spam-Aktionen. Dabei wurden vermutlich mehrere Millionen dieser unerwünschten Massen-eMails verschickt. Die Spam-eMails erhielten zumeist englischsprachige Werbung für das Design und die Entwicklung von Webseiten. Daneben seien auch Online-Casinos und pornografische Internetseiten angepriesen worden.

Allein in einigen Hotmail-Postfächern tauchten mehrere tausend Spam-eMails auf, deren Versand dem Inhaber verschiedener Internet-Firmen aus Nordrhein-Westfalen zugeordnet werden konnte, berichtet Belz. Der Unternehmer bestritt die Vorwürfe im Vorfeld der Klage und verwies auf angebliche Geschäftspartner, deren Namen er aber nicht nennen wollte. In Deutschland ist der Versand von Spam-Mails bisher noch kein strafbarer Tatbestand. Aus diesem Grund verklagt Microsoft den Firmeninhaber wegen Verstoßes gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).

Aufgrund längerer Aufenthalte in den USA habe der "Internet-Unternehmer" ein Firmennetzwerk amerikanischer und ukrainischer Unternehmen aufgebaut, unter deren Namen er auch in Deutschland agiere. Unter anderem betreibe der Beklagte zahlreiche Webseiten, auf denen er die Spam-Dienste Dritten anbiete. Zum Beispiel werde die Vermietung von Server-Systemen beworben, mit denen sich für 625 US-Dollar Miete im Monat stündlich 100.000 Spam-eMails oder monatlich 74 Millionen eMails versenden lassen. Er bezeichne die Systeme als "Bulk-Mailer". Im Rahmen dieser Angebote biete der Beklagte derzeit auch 750 Millionen eMail-Adressen für 499 US-Dollar an.

 


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