Signatur: nur fünf Jahre gültig

23.06.2003 – Viele Schwierigkeiten behindern die Durchsetzung von digitalen Signaturen. Neben der Sicherheit sind es jetzt rechtliche Probleme, die die Einführung des eGovernment verzögern.

Viele Schwierigkeiten behindern die Durchsetzung von digitalen Signaturen. Neben der Sicherheit sind es jetzt rechtliche Probleme, die die Einführung des eGovernment verzögern.

Laut Signaturverordnung (SigV) sind die Zertifikate für die digitalen Signaturen nur fünf Jahre lang gültig. Danach erlischt die Rechtskraft der Unterschrift und Dokumente, die eine lange Aufbewahrungsfrist haben, tragen juristisch gesehen keine Unterschrift mehr. Das macht die digitale Abwicklung von Amtsgeschäften, zum Beispiel Steuerangelegenheiten oder Grundbucheinträgen, problematisch. Zu diesem Ergebnis kommt die aktuelle Studie „E-lektronische Signaturen im E-Government“ von .

Durch die Zertifikatsproblematik könne sich die Einführung von eGovernment voraussichtlich um weitere drei Jahre verzögern, wenn keine bundesweit einheitliche Regelung gefunden werde, so die Experten von Mummert Consulting. Aber gerade Services, die eine rechtsgültige Unterschrift erfordern, wollen die Bürger laut einer Trendumfrage gern per Mausklick erledigen. Neun von zehn Internetnutzern (88 Prozent) möchten ihre Amtsgeschäfte online abwickeln. Ganz oben auf der Wunschliste: die An- und Ummeldung von Fahrzeugen, Bauanträge, Geburts- und Sterbeurkunden sowie Lohnsteuererklärungen.

Bisher fehlen Lösungen, um die zeitlich befristete Gültigkeit zu überwinden. So sucht zum Beispiel die Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation (RegTP) noch vergeblich nach einem umsetzbaren Ansatz. Fraglich ist, ob Nutzern zugemutet werden kann, Unterlagen wie etwa digitale Steuererklärungen nach einigen Jahren erneut zu zertifizieren. Fraglich ist auch, wie die Zertifikate archiviert werden können. Solange diese Probleme jedoch nicht gelöst sind, betonen die Experten von Mummert, kann sich eGovernment, bei dem Deutschland ohnehin nur Mittelmaß ist, nicht vollständig durchsetzen.

 


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