08.07.2009 – Manche Markenhersteller verbieten den Verkauf ihrer Ware über Online-Auktionshäuser oder eShops. Viele Online-Händler betrachten dies als Wettbewerbsverzerrung.
Manche Markenhersteller verbieten den Verkauf ihrer Ware über Online-Auktionshäuser oder eShops. Viele Online-Händler betrachten dies als Wettbewerbsverzerrung.
Man wehrt sich: Basierend auf den Ergebnissen einer Studie des britischen Marktforschungsunternehmens FreshMinds Research hat eine europaweite Petition zur Aufhebung der Beschränkungen des Online-Handels durch Markenhersteller gestartet. So wurde fast jedem zweiten Online-Händler in Deutschland der Verkauf von bestimmten Produkten über das Internet bereits von Herstellern untersagt; für eBay stellt dies eine Verletzung des Verbraucherinteresses dar – und nicht zuletzt eine Beeinträchtigung des eigenen Geschäfts. Die relevanten europäischen Rechtsvorschriften zum Online-Wettbewerb werden in diesem Jahr überprüft.
Markenhersteller fürchten schon seit längerem um den Ruf und ihren eigenen Gewinn wenn ihre Markenartikel günstig in eShops oder Online-Auktionen angeboten werden. Betroffen sind insbesondere die Bereiche Bekleidung und Luxusartikel. So wurde 51 Prozent der Online-Händler schon verboten, bestimmte Produkte zu einem günstigeren als dem vom Hersteller festgelegten Preis anzubieten. 40 Prozent der Händler sahen sich bereits damit konfrontiert, bestimmte Produkte nur unter engen, vom Hersteller festgelegten Auflagen im Internet verkaufen zu dürfen.
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