11.07.2003 – In den meisten Fällen stecken keine bösen Absichten dahinter, wenn eShops rechtliche Mängel aufweisen. Eine Untersuchung bringt jetzt die zehn häufigsten Fehler an den Tag.
In den meisten Fällen stecken keine bösen Absichten dahinter, wenn eShops rechtliche Mängel aufweisen. Eine Untersuchung bringt jetzt die zehn häufigsten Fehler an den Tag.
Viele Händler kennen wichtige Bestimmungen nicht und setzen sich so erheblichen Risiken aus. Neben Abmahnungen durch Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverbände drohen vor allem verlängerte Rückgabemöglichkeiten der Kunden trotz Benutzung der gelieferten Ware. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Online-Shop-Prüfers aus Köln, der über 900 Prüfberichte aus seiner Tätigkeit seit Anfang 2000 ausgewertet und eine Liste der häufigsten Fehler von Online-Händlern aufgestellt hat.
Zentrale Punkte der Online-Verbraucherschutzvorschriften sind vor allem weitreichende Informationspflichten und ein zweiwöchiges Widerrufsrecht der Kunden. "Gerade hier werden aber die meisten Fehler gemacht", erläutert Trusted Shops Justiziar Carsten Föhlisch. "Viele Anbieter hören zum ersten Mal während unserer Zertifizierung von den nachvertraglichen Informationspflichten, dem Verbot der Datenweitergabe oder dem zweiwöchigen Widerrufsrecht." Neben fehlenden oder unvollständigen nachvertragliche Informationen, nicht ausreichenden Hinweisen zum Datenschutz und fehlendem Hinweis zur Einsicht in den Vertragstext stellen offensichtlich unzulässige Klauseln in den AGB die häufigsten juristischen Mängel von Online-Shops dar. Unter die "Top 10 Rechtsverstöße" fallen auch fehlende Hinweise zum Widerrufsrechts im Verlauf der Bestellung, unzulässige Einzelheiten oder Einschränkungen des Widerrufsrechts oder dessen unzulässiger Ausschluss. Nicht zu vergessen sind fehlende Angaben zum Vertragschluss, die zweifelhafte Einbeziehung der AGB und vor allen Dingen auch die unvollständige Anbieterkennzeichnung, oft unter missverständlichem Verweis.
"Unser Ergebnis bestätigt eine Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der bereits im Dezember 2002 schwere Mängel beim Einkauf im Internet festgestellt hat", kommentiert Geschäftsführer Jean-Marc Noël die Untersuchung und betont: "Die Händler handeln nicht in böser Absicht, sondern sind im Labyrinth der geltenden Vorschriften überfordert".
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