14.07.2003 – Zumindest die einheimischen schwarzen Schafe dürften es in Zukunft schwieriger haben. Nach Beratungen im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat nun dem Gesetz gegen Dialer-Missbrauch zugestimmt.
Zumindest die einheimischen schwarzen Schafe dürften es in Zukunft schwieriger haben. Nach Beratungen im Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat nun dem Gesetz gegen Dialer-Missbrauch zugestimmt.
Vor allem mehr Transparenz soll das neue Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs von 0190er/0900er-Mehrwertdiensterufnummern schaffen. Der Verbraucher hat zukünftig einen Auskunftsanspruch zu den Nummern. Innerhalb von max. 10 Tagen soll die darüber Auskunft geben, wer über die entsprechende Nummer seine Dienstleistungen anbietet.
Darüber hinaus gilt mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundengesetzblatt (Ende August) eine Preisobergrenze von 2 Euro pro Minute bzw. 30 Euro pro Einwahl. Auch verlangt das Gesetz eine Zwangstrennung nach einer Stunde. Die Abrechnung muss mindestens minutengenau erfolgen. Verstößt ein Nummernbetreiber gegen das neue Gesetz, soll die RegTP die Abschaltung der Rufnummer anordnen und Geldbußen bis zu 100.000 Euro (bisher 20.000 Euro) verhängen können. Jedoch dürften die meisten der zweifelhaften Dienstleister ihren Sitz im fernen Ausland außerhalb des deutschen Rechtsraums haben und dementsprechend nur schwer zu belangen sein.
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